Neuneinhalb Monate Gefängnis

Wörthersee-Bootsunfall: Gericht bestätigt Haftstrafe für Manager

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Wegen langer Verfahrensdauer von zehn auf neuneinhalb Monate unbedingte Haft herabgesetzt.

Graz/Klagenfurt. Ein 46-jähriger Niederösterreicher muss nach einem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee neuneinhalb Monate unbedingte Haft verbüßen. Das Oberlandesgericht Graz hat am Dienstag den Schuldspruch des Klagenfurter Erstgerichts in der Berufungsverhandlung bestätigt. Die Haftdauer wurde wegen der langen Verfahrensdauer um zwei Wochen von zehn auf neuneinhalb Monate verkürzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der niederösterreichische Manager soll laut dem Urteil der ersten Instanz am 2. Juni 2017 alkoholisiert ein Motorboot am Wörthersee gelenkt und ein gewagtes Manöver durchgeführt haben. Dabei ging sein Freund, ebenfalls ein Niederösterreicher, über Bord und geriet mit dem Kopf in die Schiffschraube. Seine Leiche wurde tags darauf von Tauchern aus dem See geborgen.
 
Der Angeklagte hatte vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Er erklärte, sein Freund habe ihm von hinten ins Lenkrad gegriffen und dieses gewagte Manöver durchgeführt. Diese Version war für den Sachverständigen ausgeschlossen. Der Richter in Klagenfurt folgte der Ansicht des Experten und fällte einen Schuldspruch. Er wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden, was der 46-Jährige nicht akzeptierte. Sein Anwalt meldete volle Berufung an, auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt berief, und zwar gegen die Strafhöhe.
 

Es bedürfe einer Simulation des Unfalls

Am Dienstag im Oberlandesgericht Graz hatte Richterin Karin Kohlroser den Senatsvorsitz und ließ Verteidiger Alexander Todor-Kostic die Anträge seiner Berufung schildern: "Es ist ein besonders tragischer Fall mit einer Verkettung von unglücklichen Umständen, die zum Tode führten", leitete er ein. Dann übte er Kritik an der Methodik das Sachverständigen für Schifffahrt, der das Gutachten für das Erstgericht erstellt hatte. Die "Rekonstruktion ist nicht valide". Es bedürfe einer Simulation des Unfalls. Das reine Vermessen reiche nach Ansicht des Anwalts nicht aus. Die durchgeführten Versuchsfahrten hätten "nichts mit dem tatsächlichen Manöver" zu tun.
 
Außerdem seien gewisse Parameter nicht einbezogen und Beweise außer Acht gelassen worden. Zeugen hätten eine erhebliche Schräglage geschildert, während der Sachverständige "nur" 20 Prozent ermittelt hat. Die Berechnungen würden an "Mangelhaftigkeit" leiden, so Todor-Kostic. Er sieht die Verpflichtung des Gerichts, dass das Urteil mit Logik und Lebenserfahrung nachvollzogen werden kann.
 
Oberstaatsanwältin Nicole Dexer ließ die Kritik nicht gelten: "Das Urteil des Erstgerichts ist nicht zu beanstanden. Der Sachverständige hat den Hergang lückenlos erklärt." Weitere Beweisaufnahmen würden keine neuen Sachverhalte bringen, meinte sie. Sie sagte aber auch, dass sie Strafhöhe "fallkonkret zu milde" ausgefallen sei, weshalb die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe forderte.
 

Beschuldigter hatte das Schlusswort

Der Beschuldigte hatte das Schlusswort und sagte: "Ich spüre eine gewisse moralische Schuld, weil ich alkoholisiert war, aber im juristischen Sinne schließe ich mich den Ausführungen meines Anwalts an." Für den Niederösterreicher sei nicht nur die Schuldfrage in dem Verfahren zu klären, sondern das, "was tatsächlich passiert ist". Was im Gutachten stehe, "kann man nicht so stehen lassen", weil seine Kinder sollen die Wahrheit kennen. Der Unfallhergang des Sachverständigen sei in seinen Augen "völlig an den Haaren herbeigezogen".
 
Richterin Kohlroser gab der Berufung des Verteidigers nicht statt: Das OLG erachte es als unklar, welche konkreten Mängel am Gutachten durch eine Simulation dargestellt werden sollten. Ähnliches galt für die anderen Anträge. "Summa summarum wurden die Anträge zu Recht vom Erstgericht abgewiesen." Sie erkannte keinen Nichtigkeitsgrund und auch keine Widersprüche zwischen den Ausführungen des Sachverständigen für Schifffahrt und der Gerichtsmedizin. Der Gutachter verfüge weiters über Sachkunde: "Wir haben keine Bedenken am Gutachten."
 
"Das Nachtatverhalten des Angeklagten ist für uns entscheidend", betonte Kohlroser und führte weiter aus, dass der 46-Jährige direkt nach dem Unfall nicht davon gesprochen hatte, dass ihm sein Freund ins Lenkrad gegriffen haben soll. "Die allgemeine Lebenserfahrung sagt: Das erste, was man in so einem Fall zu den Beamten sagen würde, ist: 'Der hat mir ins Lenkrad gegriffen und deshalb ist das passiert'." Das habe der Beschuldigte aber erst am Tag danach gesagt und deshalb sei das eine "zurechtgelegte Rechtfertigung".
 

Bei Strafmaß "Augenmaß bewahrt"

Bei der Strafhöhe habe das Erstgericht "Augenmaß bewahrt", doch weil das schriftliche Urteil erst vier Monate nach Prozessende ausgestellt worden war, rechtfertige das einen Abzug bei der Strafhöhe von zwei Wochen. So kam das OLG Graz auf neuneinhalb Monate unbedingte Haft. Aus generalpräventiven Gründen wollte man keine teilbedingte Haftstrafe: "Man muss ein Signal an die Allgemeinheit richten, dass solche groben Sorglosigkeiten Folgen haben."
 
Den Angehörigen wurde ein Trauerschmerzensgeld zu je 1.000 Euro zugesprochen. Da der 46-Jährige der Witwe bereits die Hälfte der Überführungs-, Begräbnis- und Anwaltskosten in der Höhe von gut 25.000 Euro überwiesen hat, wurde der Zuspruch für die Witwe aufgehoben.
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