Klagenfurt

18 Jahre Haft für Axtmörder

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Der Oberkärntner schlug zu, nachdem ein Beziehungsstreit eskalierte.

Wegen Mordes ist am Donnerstag ein 26-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte am 19. September vergangenen Jahres nach einem Streit mehrmals mit einer Axt auf seine 29-jährige Freundin eingeschlagen und sie dabei tödlich verletzt. Nach der Bluttat setzte er sich ins Auto und fuhr zur Polizei, wo er sich stellte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Volles Geständnis
Beim Prozess legte der Mann ein volles Geständnis ab. Drogen, Alkohol und Spielsucht seien immer wieder Auslöser für Konflikte und Streitigkeiten des Paares gewesen, erklärte er. Im Herbst hatte die Frau endgültig genug vom Lebenswandel ihres Freundes und drohte, auszuziehen, dadurch eskalierte die Situation. "Sie nannte mich einen Versager, an diesem Tag ist der ganze Hass hochgekommen", sagte der Angeklagte vor Richterin Michaela Sanin.

"Ich glaube, ich habe meine Freundin umgebracht"
Als die 29-jährige Mutter von zwei Kindern - eines davon hatte sie mit dem Angeklagten - ins Badezimmer ging, holte der Mann eine Axt aus der Speisekammer und folgte ihr ins Bad. Dort schlug er auf ihren Hinterkopf ein und hörte auch nicht auf, als sie bereits am Boden lag. Insgesamt versetzte er ihr sechs oder sieben Axthiebe. "Als mir bewusst wurde, was gerade passiert war, nahm ich eine Überdosis meiner Medikamente und wollte mich umbringen", so der 29-Jährige. Danach fuhr er mit dem Auto seiner Freundin zur Polizei. Dort stellte er sich mit den Worten: "Ich glaube, ich habe meine Freundin umgebracht."

Zurechnungsfähigkeit bescheinigt
Laut einem Gutachten litt der Kärntner zum Tatzeitpunkt an Entzugserscheinungen. "Er hat sich in einem Drogenersatzprogramm befunden, seine Beruhigungsmittel sind an jenem Tag ausgegangen", sagte Sachverständiger Walter Wagner. Der Mann sei nicht geisteskrank oder psychisch gestört, sondern durchaus in der Lage gewesen, "geordnet und planvoll zu handeln". Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gefordert.

Mann nahm Urteil an

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Für die Richterin haben sich die einschlägigen Vorstrafen des Mannes erschwerend, das umfassende Geständnis mildernd auf das Urteil ausgewirkt, daher blieb sie zwei Jahre unter der Höchststrafe von 20 Jahren. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung wurde abgelehnt. Der Mann nahm das Urteil an, Ankläger Christian Gutschi gab keine Erklärung ab.

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