OGH: Schuldig

Kleine Leonie zu Tode verbrüht - Urteil bestätigt

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Knapp Dreijährige starb nach "Strafdusche" durch Vater.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Schuldsprüche im Fall Leonie bestätigt. Die knapp Dreijährige war vor zwei Jahren in Wien an den Folgen von Verbrühungen gestorben, die ihr der Vater beim Duschen zugefügt hatte. Am 18. März 2016 war der 28-Jährige wegen Quälens und Vernachlässigens einer Unmündigen mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Dagegen hatte der Verurteilte ebenso Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wie die Mutter von Leonie, die in dem Prozess am Wiener Landesgericht zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt wurde, weil auch sie nicht dafür gesorgt hatte, dass die Kleine nach dem Abduschen mit mindestens 60 Grad heißem Wasser umgehend in ein Krankenhaus gebracht wurde. Dieses Verhalten wurde ebenfalls als Quälen und Vernachlässigen gewertet. Das Kleinkind war erst nach 28 Stunden in ein Spital gebracht worden.

Die in der Nichtigkeitsbeschwerde ins Treffen gebrachten Begründungsfehler des Gerichts liegen jedoch nicht vor, befand der OGH laut einer Aussendung vom Mittwoch. Er hat das Rechtsmittel in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Über die Berufungen gegen die Strafen muss das Oberlandesgericht entscheiden.

Der Vater hatte die Kleine nach Erkenntnissen des Landesgerichts zumindest über ein Jahr hinweg mit Duldung der Mutter bis zu zwei Mal monatlich durch "Strafduschen" ruhig gestellt. Am 9. November 2014 wurde Leonie mit heißem Wasser verbrüht - weil der Regler falsch gestellt war oder der Vater versehentlich angekommen war, wie die Richterin erklärte. Obwohl sie am Rücken großflächige Verbrühungen zweiten bis vierten Grades erlitt, brachten die Eltern sie nicht in ärztliche Behandlung - wohl aus Angst vor Schwierigkeiten mit dem Jugendamt. Erst am späten Abend des folgenden Tages fuhr der Vater mit ihr ins Donauspital, wo die knapp Dreijährige an Multiorganversagen starb.

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