Knalleffekt im Fall Aliyev:

Staatsanwaltschaft fordert Ergänzungsgutachten

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Ein neues Gutachten stützt die bisherige Selbstmord-Theorie nicht.

Angesichts der neuen Erkenntnisse zum Tod des kasachischen Ex-Botschafters Rakhat Aliyev hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Ergänzungsgutachten vom Schweizer Gerichtssachverständigen, der im Vorjahr die Selbstmordthese bestätigt hatte, angefordert. Das Gutachten solle bis Jahresende vorliegen, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek der APA am Montag auf Anfrage mit.

Bussek bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft das vom deutschen Rechtsmediziner Bernd Brinkmann erstellte Privatgutachten im November erhalten und "umgehend" an den Schweizer Sachverständigen weitergeleitet habe. Dieser solle nun bis Jahresende eine Stellungnahme abgeben beziehungsweise ein "Ergänzungsgutachten" anfertigen.

Brinkmann war aufgrund einer Analyse der beiden Obduktionsprotokolle sowie von Fotos der Leiche zum Schluss gekommen, dass Aliyev "von fremder Hand" getötet worden sei. Blaue Male am Oberkörper sprächen für "Burking" als Todesursache (Herunterdrücken des Brustkorbs bei gleichzeitigem Verschließen von Nase und Mund) und schlössen sowohl Erhängen als auch Erdrosseln aus.

Auf die Frage, ob die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zum Tode Aliyevs im Lichte des Privatgutachtens wieder aufnehmen werde, sagte Bussek, man werde nach Vorliegen der Stellungnahme des Schweizer Sachverständigen "prüfen, was weiter passiert". Zugleich wies die Staatsanwältin darauf hin, dass die Anklagebehörde abseits der Obduktion der Leiche noch viele andere Ermittlungsschritte gesetzt habe (etwa die Auswertung von Überwachungskameras).
 

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