"Böse Stimmen"

Kündigte Mord an: 23-Jährige mit Messer in Wartehäuschen geschnappt

Die Angeklagte bekannte sich vor Gericht als nicht schuldig. 

Es ist ein nicht alltäglicher Fall eines mutmaßlichen Mordversuchs, der am Montag im Landesgericht Wels verhandelt wurde. Denn es gibt kein Opfer, das von der Angeklagten im September in Gmunden angegriffen wurde. Die 23-Jährige hatte in sozialen Medien Freundinnen angekündigt, jemanden erstechen zu wollen, worauf diese die Polizei alarmierten. Beamte fanden sie tatsächlich in einem Wartehäuschen am Bahnhof mit einem Messer. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Auch wenn die Frau laut Anklageschrift eine psychische Störung aufweist, sei sie laut Gutachten zurechnungsfähig. Nach dem Aufgreifen von Polizisten vor einer möglichen Tat wurde sie in U-Haft genommen. Dort soll sie sich zwei Tage später gegen Amtshandlungen gewehrt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft sie auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt hat. In dem Punkt bekannte sich die junge Frau schuldig.

Laut Staatsanwalt Vorsatz zur Tötung

Der Staatsanwalt sprach von einem Vorsatz der Tötung, denn so soll die Frau nach ihrer Festnahme gesagt haben, sie habe "ein Messer aus der Küchenschublade genommen, es war das größte und das schärfste, das wir daheim haben". Weiters habe sie ein Foto mit dem Messer an eine Freundin mit dem Untertitel geschickt: "Das sagen mir Stimmen im Kopf. Entweder ich tue anderen oder mir selber etwas an", führte der Staatsanwalt aus. Weiters soll sie gesagt haben, sie habe "nur mehr auf die passende Person gewartet".

   Der Verteidiger meinte hingegen, der Staatsanwalt sei "weit über das Ziel geschossen, das war nie und nimmer ein Mordversuch". Er sieht in seiner Mandantin einen "bedauernswerten Fall einer psychisch erkrankten jungen Frau", die bereits 30 Mal in psychiatrischer Behandlung war. Sie könne "keiner Fliege etwas zuleide tun". Sie habe sicherlich einen "Blödsinn" gemacht, sei aber "keine Mörderin".

"Böse Stimmen" gehört

Die Angeklagte gab zu, bereits fünf Tage vor dem Vorfall erstmals "böse Stimmen" gehört zu haben. An jenem Freitag habe sie auch tatsächlich das Messer ausgewählt, fuhr nach Ebensee, dachte sich, dort seien zu wenig Leute für die Tat, worauf sie weiter nach Gmunden zum Bahnhof gefahren sei. Wie viele Leute sie in Ebensee gesehen habe, fragte die Richterin. "Einen Mann", meinte sie. Wenn sie auf ihn eingestochen hätte, wäre niemand da gewesen, um Erste Hilfe zu leisten, so die Angeklagte. Denn sie wollte niemanden töten, versicherte sie. Sie hätte nur deshalb zuzustechen vorgehabt, damit die Stimmen in ihrem Kopf Ruhe geben. Anschließend sollte die Person gerettet werden, meinte sie zur Richterin.

Was dann am Bahnhof in Gmunden passierte, daran konnte sich die Angeklagte vor Gericht nicht mehr erinnern. Bis zu ihrer Festnahme waren 15 Passanten in ihrem Umfeld.

"Ich weiß nicht, warum ich so deppert war"

"Es tut mir leid, dass es soweit gekommen ist", hielt sie fest. Inzwischen sei sie medikamentös richtig eingestellt, die Stimmen seien weg und rückblickend könne sie nur sagen: "Ich weiß nicht, warum ich so deppert war und so etwas tun wollte." Sei es ein "Hilfeschrei" gewesen, wie es ihr Verteidiger nannte, wollte die Richterin wissen. "Nein", denn das wolle sie nicht wahrhaben.

Ein "ganzer Packen" an Krankenakten

Die psychiatrische Sachverständige betonte, dass die Angeklagte schon "sehr, sehr oft" in psychiatrischer Behandlung im Spital gewesen sei, sie habe "einen ganzen Packen an Unterlagen" erhalten. Von einer Psychose oder Persönlichkeitsstörung wollte die Sachverständige vor Gericht aber nicht sprechen, zu viele Angaben der jungen Frau würden "hinten und vorne nicht zusammenpassen", weshalb sie für das gerichtliche Gutachten die Angeklagte zweimal in der U-Haft besuchte.

Ihre Diagnose: "Keine Schizophrenie aus medizinischer Sicht", wenngleich es wegen des Hörens von Stimmen Anzeichen für eine Entwicklung geben könne. Eine Realitätskontrolle sei bei der 23-Jährigen aber vorhanden, weshalb die Zurechnungsfähigkeit am Tag des Vorfalls gegeben gewesen sei.

Therapie in forensischer Ambulanz angeraten

Dennoch riet die Gutachterin zu einer Behandlung der sehr wohl vorliegenden "nachhaltigen schweren psychischen Störung" und ihrem aggressiven Verhalten in einer forensischen Ambulanz. Sie sprach bei der jungen Frau sowohl von Anzeichen eines Borderline-Syndroms sowie einer histrionischen Persönlichkeitsstörung. Ein Urteil ist für den Abend geplant.

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