10.000 Betriebe kontrolliert

Kurzarbeit: So viele Strafanträge stellte die Finanzpolizei

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Insgesamt Geldstrafen von knapp 1,7 Mio. Euro beantragt.

Wien. Die Finanzpolizei hat von April 2020 bis Juni 2021 über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dies führte zu knapp 6.000 Kontrollmeldungen, gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute bekannt. Der Großteil der Meldungen (4.936) ging an das AMS, 648 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 297 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt.

850 Strafanträge gestellt

Zudem stellte die Finanzpolizei über 850 Strafanträge, die sich in Zusammenhang mit den Kurzarbeitskontrollen ergaben und beantragte Geldstrafen in der Höhe von knapp 1,7 Mio. Euro. Die meisten davon betrafen Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, so der Minister in einer Aussendung.

Die NEOS nahmen heute die Zahlen zum Anlass, einmal mehr ein schnellstmögliches Ende der Kurzarbeit einzufordern. "Wir fordern bereits seit Monaten nicht nur effizientere Kontrollmechanismen, sondern auch strengere Zugangsregeln", so NEOS-Sozial- und Wirtschaftssprecher Gerald Loacker zur APA. So nützlich und wichtig die Corona-Kurzarbeit anfangs gewesen sei - "nun fesselt sie Arbeitskräfte, die für viele Branchen, etwa den Tourismus, überlebenswichtig wären", warnt er.

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