Berufung gegen Strafhöhe - Urteil noch nicht rechtskräftig
Weil er am 29. März 2018 eine Geheimprostituierte (28) erwürgt, zerstückelt und die Leichenteile im Neusiedler See versenkt haben soll, ist ein 64-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Wien wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einstimmiger Beschluss
Der Schuldspruch der Geschworenen in allen Punkten war einstimmig. Laut der vorsitzenden Richterin Christina Salzborn sei der Angeklagte so oft wegen brutalster Verbrechen vor Gericht gestanden, dass keine andere Strafe als lebenslange Haft möglich gewesen sei. Auch bezüglich der massiven Persönlichkeitsstörung gebe es keinerlei Zweifel, weshalb eine Unterbringung notwendig sei.
Berufung
Nach längerer Beratung mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner meldete der Beschuldigte Berufung gegen die Strafhöhe sowie den Privatbeteiligtenzuspruch an die Verwandten des Opfers an. Zudem beantragte die Juristin die Überstellung ihres Mandanten in den Strafvollzug.