Ein 27-jähriger Oberösterreicher stand am Dienstag vor Gericht weil er einen kritischen Link auf Google+ geteilt hat.
Noch gibt es kein Urteil. Das dürfte noch rund sechs bis acht Wochen dauern, zu heikel scheint der Fall zu sein. Es stellt sich die Frage, ob sich das Landesgericht Linz darüber traut, beziehungsweise in weiterer Folge das Oberlandesgericht. Noch nie hatte es einen derartigen Fall in Zusammenhang mit Google+ gegeben.
Wie weit darf Meinungsfreiheit gehen?
Laut dem Anwalt von Thomas W., Dr. Sven Rudolf Thorstensen stellt sich die Frage: (...) "ob der Profilinhaber einer google+Seite (wie facebook) für den Inhalt einer Website verantwortlich gemacht werden kann, die er nicht selber erstellt hat, auf die er jedoch mittels Link verweist. Wäre dem so, so müsste jeder facebook und google+ Seiteninhaber in Zukunft aufpassen, auf welchen Artikel / auf welche Homepage er verweist (link) und welche Gedanken er öffentlich teilt oder nicht. Das Gericht wird daher zu entscheiden haben, wie weit die Grenzen der Meinungsfreiheit gesteckt sind."
Was ist geschehen?
18.900 Euro - so hoch ist das Unterlassungsbegehren bewertet - laut Sparkasse Oberösterreich. Der Grund: Kreditschädigung. Thomas W. hatte einen kritischen Beitrag über die Bank mit dem Link www.backtofairness.at auf Google+ geteilt. Der Titel des Snippets (Vorschaubild): "Wie die Sparkasse OÖ den kleinen Bürger nachhaltig schädigt!". Dazu postete der 27-jährige: "Bank vs. Endkunde: 150.000 Euro Schaden bei einem kleinen Bürger - und die Bank kommt damit durch?". Damit war der Spaß für die Bank vorbei. Auf ihrer Facebook-Fanpage ist zu lesen:
Zur Vorgeschichte:
Seit Jahren führt die Sparkasse OÖ einen Prozess gegen den Freund der Schwester von Thomas W., den 40-jährigen Bernhard Costa. Ein Fremdwährungskredit war für diesen mit einem Schaden ausgegangen. Schuld daran sei die Bank, sagt Costa und verfasste den kritischen Beitrag, den Thomas W. schließlich teilte.
Was darf man in Sozialen Medien teilen?
Genau um diese Frage drehte sich am Dienstag alles am Landesgericht Linz. Die Geschichte könnte zum Präzedenzfall werden. Das Urteil hätte damit Auswirkungen auf alle Links, die User in Sozialen Netzwerken teilen.
Thomas W. habe sich mit seinem Posting "den Inhalt der Website zu Eigen gemacht", behauptet die Bank. Der User sagt, er wollte nur zur Diskussion anregen. Für den Inhalt der Seite sei der Autor, Bernhard Costa, verantwortlich. Costa hat alle bisherigen Prozesse gegen die Bank übrigens verloren.