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Asyl-Experte warnt in ZiB2: "Brauchen uns keine Hoffnung machen"

Die EU-Innenminister haben am Montag in Brüssel ihre Positionen zu gewichtigen Teilen des EU-Asyl-und Migrationspakts beschlossen. In der ZiB2 war zu dem Thema Migrations-Experte Gerald Knaus zu Gast.

Drei Verordnungen sollen Rückführungsverfahren sowie Asylverfahren in der gesamten EU schneller, einfacher und effizienter machen. Rechtlich möglich werden damit auch umstrittene Rückkehrzentren (Return hubs) außerhalb Europas. In der ZiB2 zeigte sich Migrationsforscher Gerald Knaus sehr skeptisch gegenüber dem Plan, weil "die Zahl, um die es hier gehen kann", immer sehr klein sein wird, weil es stets um diejenigen geht, die bereits ein Asylverfahren abgewickelt haben und keinen Schutz bekommen haben. 

Laut am Montag verabschiedeter Position des Rates soll die Europäische Kommission die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung zwei Jahre nach deren Inkrafttreten bewerten und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um diese für alle Mitgliedstaaten verpflichtend zu machen. Die Verordnung stellt klar, dass ein "Rückkehrland" ein Land sein kann, mit dem ein Abkommen oder eine Vereinbarung besteht. Diese dürfen nur mit einem Drittland geschlossen werden, das internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze achtet.

"Die Gerichte werden immer prüfen, ob eine menschenunwürdige Gefahr in diesem Land droht", hält der Experte fest. "Ich glaube nicht, dass wir uns große Hoffnung machen müssen, dass es zu einer großen Änderung kommt, bei den Menschen, die irregulär kommen", führt er weiter aus. 

Vereinbarungen mit Drittländern 

Die Mitgliedsländer hätten die Möglichkeit, entweder ein Rückkehrzentrum als Transitzentrum einzurichten, bevor die illegalen Migranten in ihr Heimatland zurückgeschickt würden. Sie könnten diese aber auch für einen längeren Aufenthalt einrichten, je nachdem, welche Vereinbarung sie mit dem Drittland getroffen hätten, erklärte Stoklund. Brunner bezeichnete die Rückkehrregelung als eines der fehlenden Elemente in der europäischen Migrations- und Asylpolitik. Die nächsten Schritte liegen für ihn nun in der "Migrationsdiplomatie" bei der Zusammenarbeit mit Drittländern.

Rückzuführende sollen in Zukunft enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen. Genannt werden hier die Kürzung oder Streichung von Leistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Harte Maßnahmen sind für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen geplant: Ihnen kann beispielsweise ein Einreiseverbot von mehr als zehn Jahren oder ein unbefristetes Einreiseverbot auferlegt werden. Auch Haft kann angeordnet werden.

Die Schwierigkeit liegt für Knaus darin, dass man von den Rückführungszentren weggehen soll. Wichtig sei die "wichtige Neuerung", alle in einen Drittstaat bringen zu können, der die Bedingungen erfüllt. Laut Knaus kann das "die Zahl drastisch reduzieren", findet er den neuen Plan wesentlich. Es sei für ihn die europäische Antwort auf die Ansagen von US-Präsident Donald Trump.

Aufstand von Ungarn gegen Plan 

Gänzlich unzufrieden mit den Beschlüssen zeigte sich Ungarn. Der rechtsnationale Premier Viktor Orbán kündigte auf Facebook den "Beginn eines Aufstandes" dagegen an. Brüssel wolle Ungarn zwingen, entweder noch mehr zu zahlen oder mehr Migranten aufzunehmen. Das sei inakzeptabel; Ungarn gebe bereits genug für den Schutz der EU-Außengrenzen aus. "Ungarn wird die Maßnahmen des Migrationspaktes nicht umsetzen", betonte Orbán.

Spanien stößt sich am Konzept der "Rückführungszentren", das bereits in anderen Ländern nicht funktioniert habe. Innenminister Fernando Grande-Marlaska zweifelt zudem daran, ob die anvisierte Abschieberegelung mit internationalem und humanitärem Recht vereinbar sei.

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