Das sagt Österreich

Grasser bald zu Haus - für die Justiz ist aber nicht alles ok

Der Fall Grasser ist jetzt wirklich abgeschlossen.

Jetzt ist es passiert: Drei Monate nach seinem Antrag auf eine Fußfessel darf sich der einstige Polit-Strahlemann Karl-Heinz Grasser in den elektronisch überwachten Hausarrest begeben. Es ist dies das Ende einer der längsten Justiz-Causen der Republik.

Ende gut , alles gut? Mitnichten. In dieser Affäre hat sich keiner mit Ruhm bekleckert. Am allerwenigsten Grasser selbst, der sich bis über das Urteil hinaus als Mann mit weißer Weste präsentierte - und vom Gericht auf den harten Boden der Realität geholt wurde. Und ja: Es mag schon sein, dass Grasser bei seiner Haft in Tirol eine Art Swarovski-Bonus mit frühzeitigen Ausgängen genoss. Die Fußfessel bekam KHG allerdings völlig zurecht. Die Haft ist ihm dann doch nahe gegangen wie eine Not-OP gezeigt hat, Unnötige Quälerei sollte kein Faktor in einer Justiz sein.

Noch peinlicher aber ist die Sache für die Justiz, die von der Anzeige der Buwog-Causa bis zum rechtskräftigen Urteil 16 Jahre (!) brauchte. Mag schon sein, dass Promis mit Top-Anwälten auf Verzögerung setzten. Trotzdem sollten 5 Jahre für ein Verfahren ausreichen, das mäßig kompliziert war.

Und was ist bei Benko? Für die kniffligere Causa rund um René Benko setzt die Justiz jetzt auf eine Salami-Taktik und klagt an, was fertig ist. Bis jetzt geht das auf. Dass Signa nicht ebenfalls eine unendliche Geschichte wird, ist aber keineswegs garantiert...

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