Die EU-Innenminister haben am Montag in Brüssel ihre Positionen zu gewichtigen Teilen des EU-Asyl-und Migrationspakts beschlossen.
Drei Verordnungen sollen Rückführungsverfahren sowie Asylverfahren in der gesamten EU schneller, einfacher und effizienter machen. Rechtlich möglich werden damit auch die umstrittenen Rückkehrzentren (Return hubs) außerhalb Europas. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sprach sich vor dem Rat erneut für diese Zentren aus.
Die Migrationswende müsse auch auf europäischer Ebene gelingen, so Karner gegenüber Journalisten. Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab Mitte 2026 gelten soll, sei funktionierend zu gestalten: "Dies können wir, indem wir auch Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union ermöglichen, Rückkehrzentren außerhalb Europas", so der Minister weiter. Wann sich Österreich konkret an solchen Return hubs beteiligen werde, konnte er noch nicht sagen: "Ich bin sehr dafür, immer einen Schritt nach dem anderen zu gehen". Damit Rückkehrzentren möglich werden, müsse man erst die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Kommission hat Möglichkeit für Return hubs geschaffen
Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, die EU-Kommission habe die Möglichkeit für Return hubs geschaffen. Die wegen Menschenrechtsbedenken umstrittenen Return hubs in Drittstaaten sind Teil des EU-Rückführungsgesetzes für schnellere Abschiebungen. Sie sollen nur in Fällen möglich sein, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Großer Diskussionspunkt ist hier, ob von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. Ziel ist, dass in einem EU-Land abgelehnte Asylsuchende nicht in ein anderes weiterziehen, und dort erneut um Bleiberecht ansuchen.
Laut am Montag verabschiedeter Position des Rates soll die Europäische Kommission die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung zwei Jahre nach deren Inkrafttreten bewerten und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um diese für alle Mitgliedstaaten verpflichtend zu machen. Die Verordnung stellt klar, dass ein "Rückkehrland" ein Land sein kann, mit dem ein Abkommen oder eine Vereinbarung besteht. Diese dürfen nur mit einem Drittland geschlossen werden, das internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze achtet.
Rückzuführende sollen in Zukunft enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen. Genannt werden hier die Kürzung oder Streichung von Leistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Harte Maßnahmen sind für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen geplant: Ihnen kann beispielsweise ein Einreiseverbot von mehr als zehn Jahren oder ein unbefristetes Einreiseverbot auferlegt werden. Auch Haft kann angeordnet werden.
Einigung auf Solidaritätspool
Eine politische Einigung hat die dänische Präsidentschaft auf den sogenannten Solidaritätspool für Asylsuchende erzielt. Brunner zeigte sich im Vorfeld bereits "sehr optimistisch, dass wir heute eine Lösung finden werden". Es gehe darum, "unser europäisches Haus in Ordnung zu bringen". Der teils umstrittene Solidaritätsmechanismus soll die Asylsuchenden in Zukunft gerechter unter den EU-Staaten verteilen. Ziel ist eine Entlastung besonders betroffener Staaten. Die EU-Staaten können ihre Solidarität neben der Aufnahme von Vertriebenen mit finanziellen Beiträgen oder anderen Hilfsmaßnahmen einbringen.
Kern des Konzepts ist der Solidaritätspool. Der Rat hat heute die Referenzzahl für den Solidaritätspool 2026 bestätigt: Sie beträgt laut Ratsangaben 21.000 Umsiedlungen oder andere Solidaritätsmaßnahmen bzw. 420 Millionen Euro an Finanzbeiträgen. Diese Werte für 2026 würden berücksichtigen, dass der erste jährliche Migrationsmanagementzyklus ab 12. Juni 2026 umgesetzt wird. Österreich durfte eine Ausnahme von der Solidaritätspflicht beantragen, da ihm von der EU-Kommission eine "erhebliche Herausforderung" aufgrund des in den vergangenen fünf Jahren entstandenen Migrationsdrucks bescheinigt wurde.
Nach der heutigen politischen Einigung muss der Rat der Mitgliedsländer diese noch formell verabschieden. Dies geschieht nach rechtlicher Prüfung und Übersetzung vor dem 31. Dezember 2025.
Ratspositionen zu sicheren Herkunftsländern bzw. Drittstaaten abgesegnet
Die Vorschläge für Ratspositionen zu sicheren Herkunftsländern beziehungsweise Drittstaaten wurden gleich zum Beginn des Rates von den Ministern abgesegnet. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen EU-weit als sichere Herkunftsländer gelten. Die Anträge von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen laut Kommissionsvorschlag rascher bearbeitet werden, weil Asylanträge aus jenen Ländern wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten soll es den EU-Staaten leichter machen, in sichere Drittstaaten abzuschieben. Wichtig ist dabei das sogenannte Verbindungskriterium: Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat soll in Zukunft nicht mehr verpflichtend nötig sein.
Die heute erzielten Einigungen auf die drei Ratspositionen machen den Weg frei für die sogenannten Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Das Ziel dabei ist, sich aus den jeweiligen Positionen und dem Kommissionsvorschlag auf ein EU-Gesetz zu einigen.