"Diese Tat war nicht vorhersehbar und nicht verhinderbar. Man kann einfach in einen Menschen nicht hineinschauen", versucht eine Sprecherin der MA 11 zu erklären, was nicht zu erklären ist.
Wien. Wie bereits berichtet, war die 14-Jährige, die mit einem (später sichergestellten) Taschenmesser eine ihr völlig unbekannte Friedhofsbesucherin (64) an einem Grab im Baumgartner Friedhof regelrecht niedergemetzelt hat, seit November in einer sozialpsychiatrischen WG der MA 11 in der Nähe des Tatorts untergebracht.
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MA 11-Sprecherin Ingrid Pöschmann.
Die verzweifelte und offenbar völlig überforderte Mutter des einheimischen Mädchens hatte nach einer Reihe von massiven Selbstverletzungen ihrer Tochter zu der rund um die Uhr von zwei Sozialpädagogen, der Leiterin und einem erwachsenem (Wirtschafts-)Helfer Einrichtung betreuten Einrichtung gebracht. "Die Mutter sagte, sie schaffe es zu Hause mit ihr nicht mehr und stimmte einer Betreuung in der WG zu", erklrt Sprecherin Ingrid Pöschmann von der MA 11. Das Mädchen sei jedoch polizeilich vorher nie aufgefallen.
Warum der Teenager aufgrund der massiven Selbstgefährdung, die sich offenbar zuletzt nach außen verlagert hat, nicht auf einer geschlossenen Abteilung der Jugend- und Kinderpsychiatrie in einem Spital untergebracht war, wird noch zu sein. Insider sprechen von einem seit längerem bestehenden Personalmangel in der stationären Kinderpsychiatrie.
Ließen Drogen die Jugendliche so eskalieren?
Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung sei die 14-Jährige mehrmals in psychiatrischer Behandlung gewesen und habe auch Medikamente einnehmen müssen. "Die Kinder in dieser Wohngemeinschaft haben alle psychiatrische Diagnosen", so die Sprecherin.
Sollte zu der Medikation auch noch Suchtgiftmissbrauch gekommen sein, würde das die plötzliche blutlüsterne Aggression durchaus erklären. Denkbar auch: Dass sie im Internet "Anweiser" bzw. "Komplizen" hatte - immerhin soll sie nach dem Blutbad Fotos bzw. ein Video auf Snapchat oder Instagram hochgeladen haben.
Das Opfer war alleinstehend und dürfte keine Angehörigen mehr gehabt haben. Wessen Grab die 64-Jährige aufsuchte, ist noch unklar.
Der Teenager gestand inzwischen die Tat
Es gilt die Unschuldsvermutung.