Prozess in Krems

Millionen an Spritsteuern hinterzogen - Verurteilungen

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 Teilbedingte Freiheitsstrafen - Nicht rechtskräftig.

Wegen Abgabenbetrugs hat es am Landesgericht Krems am Montag vier Schuldsprüche gegeben. Die Beschuldigten, die laut Anklage 2011 und 2012 Dieselimporte aus Osteuropa am Fiskus vorbei verkauften, wurden zu teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. Die Entscheidung des Schöffensenats ist in keinem Fall rechtskräftig.

Das Gericht sei vom Vorsatz, dass durch diverse Scheinhandlungen Steuern hinterzogen werden sollten, "überzeugt", sagte der Richter in der Begründung. Man stütze sich dabei auf die Angaben des Zweit-und Drittangeklagten, die im Ermittlungsverfahren wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hätten. Die Tatbeteiligung sei unterschiedlich - dementsprechend auch die Strafhöhe. Insgesamt seien dem Fiskus rund 3,5 Millionen Euro an Mineralölsteuer entgangen. Zum Vorwurf der verkürzten Umsatzsteuer hieß es, die errechnete Steuerschuld ergebe sich durch die geltend gemachten Scheinrechnungen.

Der Erstangeklagte wurde zu drei Jahren verurteilt, davon wurden zwei Jahre bedingt nachgesehen. Der Zweitangeklagte erhielt 20 Monate, davon 14 bedingt, der dritte ein Jahr bedingt, und der vierte Mann zweieinhalb Jahre, davon 20 Monate bedingt. Dazu wurden im Fall der Uneinbringlichkeit der Steuerschulden jeweils Ersatzfreiheitsstrafen festgelegt.

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