Unzurechnungsfähig oder Notwehr? Für die Anwältin von Julian M. spricht alles für Zweiteres.
Wie berichtet, soll der 31-jährige Julian M., hochbegabter Assistent an der Technischen Uni, seinen Mitbewohner Rolf A. in der Seitenberggasse in Ottakring erschlagen haben. 15 Mal soll der Akademiker auf den Soziologie-Studenten eingedroschen haben – aus Notwehr? Seine Anwältin Liane Hirschbrich ist davon überzeugt: „Mein Mandant hatte Todesangst! Seit Wochen hat ihn sein Untermieter, der trotz schriftlicher Kündigung nicht und nicht ausziehen wollte, terrorisiert.“
Bierflasche
Am Tattag Anfang März soll der Mitbewohner mit einer Bierflasche auf den Vermieter und WG-Genossen losgegangen sein. „Da hat sich mein Mandant nur gewehrt.“ Die Anzahl der Hiebe würde in diesem Sinne nicht in Richtung Mord gehen, sondern für eine Notwehrüberschreitung sprechen.
Ob die Ankläger dieser Version folgen werden, ist mehr als fraglich, zumal es auch Hinweise auf Unzurechnungsfähigkeit gibt (gegenüber Mithäftlingen soll Julian M. behauptet haben, sein Opfer sei ein Stasi-Offizier gewesen). Außerdem soll der Akademiker im Herbst auch seinen eigenen Vater attackiert und verprügelt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.