Linz

"Mutter-Mörder" muss in Anstalt

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Nach dem Mord an seiner Mutter etschied das Gericht heute auf Einweisung.

Ein 28-jähriger Linzer muss nach dem Mord an seiner Mutter im November 2010 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das ist in einer Geschworenenverhandlung Freitagnachmittag im Landesgericht Linz entschieden worden. Der Beschuldigte nahm dies an. Auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist somit bereits rechtskräftig.

Brachte seine Mutter brutal um
Der Linzer ist am 16. November 2010 auf seine Mutter in der Wohnung, die sie wenige Tage zuvor bezogen hatte, losgegangen. Er attackierte sie, bis sie stürzte. Er schlug ihren Kopf mehrmals zu Boden und drosch mit einer Tischlampe aus Metall und einem Radiowecker auf sie ein, insgesamt rund 30 Mal. Außerdem würgte er sie mit dessen Stromkabel. Zuletzt stach der Mann der Sterbenden mit einem Buttermesser in ihr rechtes Auge - "um ihre Seele, die in ihrem Körper gefangen war, zu befreien", wie er vor Gericht sagte. Danach wollte er aus der im zweiten Stock gelegenen Wohnung flüchten. Doch die Eingangstür war versperrt und er fand den Schlüssel nicht. Der 28-Jährige konnte auch der von den Nachbarn alarmierten Polizei nicht öffnen. Erst als diese mit einer Hebebühne der Feuerwehr vor dem Fenster erschien, öffnete er dieses und ließ sich widerstandslos festnehmen.

In den anschließenden Befragungen gab der Beschuldigte an, er und seine Mutter hätten den Bezug der Wohnung mit Rotwein gefeiert und einen Film angeschaut. Als sie in das Schlafzimmer gegangen sei, habe er angenommen, sie wolle ihre Medikamente nehmen, die sich nicht mit Alkohol vertragen. Er habe sie davon abhalten wollen. Sie habe ihn geschlagen. Da sei er ausgerastet: Statt sie zu beruhigen, habe er sie ebenfalls geschlagen.

Mörder leidet schon länger an psychischen Störungen
Der Linzer leidet an paranoider Schizophrenie. Er ist erstmals 2001 in der oberösterreichischen Landesnervenklinik Wagner-Jauregg behandelt worden, hat seine Schulausbildung abbrechen müssen und ist arbeitsunfähig. Mit fünfzehneinhalb ist er mit Drogen in Kontakt gekommen. Der Mann hat insgesamt 23 längere Aufenthalte unter anderem wegen Selbst- und Fremdgefährdung in der Klinik hinter sich. Seine schwere psychische Erkrankung sah er jedoch nicht ein. Deshalb nahm der Beschuldigte die ihm verordneten Medikamente nach den Entlassungen nur unregelmäßig ein, weshalb sie unwirksam waren. Auch seine Mutter war psychisch krank, ebenso ein Bruder seines verschollenen Vaters.

Chance auf Leben außerhalb der Anstalt
Die Geschworenen entschieden einstimmig auf Mord. Die Zusatzfrage, ob der 28-Jährige zur Tat unzurechnungsfähig war, bejahten sie ebenfalls. Weil er laut psychiatrischen Gutachten hochgradig gefährlich ist, erfolgt die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung. "Keine Strafe, sondern eine Maßnahme zu seinem und zum Schutz anderer", betonte der vorsitzende Richter. Denn die Tat sei begründet durch eine schwere Erkrankung, die man ihm nicht vorwerfen könne. Es bestehe laut Neurologen Hoffnung: Wenn er die Behandlung der Ärzte annehme, könnte sich seine Gesundheit bessern und mit flankierenden Maßnahmen sei ein Leben außerhalb einer geschlossenen Anstalt möglich.

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