Villach-Terror

Nach Verhör von Ahmad G.: U-Haft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr

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Das Landesgericht hat am späten Mittwochvormittag mitgeteilt, dass Ahmad G. nun in U-Haft ist. 

 Nach dem fürchterlichen Terroranschlag in Villach, bei dem am Samstag ein 23-jähriger Syrer einen 14-jährigen Jugendlichen tötete und fünf Personen verletzte, ist die Entscheidung über die Verhängung der Untersuchungshaft über den 23-Jährigen gefallen.

"Nach erfolgtem Pflichtverhör durch den Haft- und Rechtsschutzrichter, ist die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachtes des Mordes gem. § 75 StGB aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr verhängt worden", heißt es in dem Schreiben des Landesgerichts Klagenfurt. 

Der Angeklagte, der durch einen Verteidiger vertreten war, habe vor dem Richter zum Tatgeschehen keine Angaben gemacht. Dieser Beschluss, der rechtskräftig sei, habe vorerst eine Gültigkeit bis zum 5. März. Innerhalb dieser Frist werde es eine Haftverhandlung geben, in der über die allfällige Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden wird. 

Trauermarsch am Mittwochabend in Villach

Am Mittwochabend findet ein Trauermarsch mit Gottesdienst in Klagenfurt statt, mit dem die Landeshauptstadt ihre Anteilnahme zum Ausdruck bringt. Ein gemeinsamer Trauermarsch startet um 18.00 Uhr am Domplatz, um 18.30 Uhr findet in der Stadtpfarrkirche St. Egid die Messe mit Stadtpfarrer Gerhard Simonitti statt.

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