Inzest-Fall

Anklage gegen Josef Fritzl rechtskräftig

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Die Anklage gegen den Tatverdächtigen im Inzest-Fall in Amstetten ist laut Landesgericht St. Pölten rechtskräftig.

Wie Franz Cutka, Vizepräsident des Landesgerichtes St. Pölten am Montag mitteilte, erfolgte diesbezüglich kein Einspruch der Verteidigung. Dieser hätte theoretische am Montag noch einlangen können. Josef F. muss sich damit wegen Mordes, Sklavenhandels, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande vor Gericht verantworten.

Prozesstermin noch unbekannt
Wann Josef F. vor Gericht steht, war am Montag noch nicht bekannt. 2009 werde der für mehrere Verhandlungstage anberaumte Prozess stattfinden, einen Termin gab es vorerst noch nicht. Kolportiert wurde der März, dies wurde allerdings nicht bestätigt.

Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei 1996 drei Tage nach der Geburt gestorben, das tote Baby habe der 73-Jährige in einem Heizofen verbrannt. Josef F. befindet sich in Untersuchungshaft.

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