Lange Haftstrafen für die Männer

Bankomat-Einbrüche: Schuldsprüche für Duo

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In Korneuburg hat am Donnerstag ein Prozess um vier vollendete und sieben versuchte Bankomat-Einbrüche mit nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen geendet.

Korneuburg. Die Angeklagten, zwei slowakische Staatsbürger im Alter von 44 und 36 Jahren, müssen acht Jahre und zehn Monate bzw. acht Jahre und drei Monate in Haft. Ermittlungen in der Causa wurden unter der Bezeichnung "Operation Krähe" geführt.

Den Beschuldigten wurden vollendete Bankomat-Einbrüche in Kottingbrunn, Oberwaltersdorf (beide Bezirk Baden), Guntramsdorf (Bezirk Mödling) sowie im Mattersburger Ortsteil Walbersdorf im Burgenland angelastet. An sechs weiteren Tatorten in Niederösterreich und im oberösterreichischen Vorchdorf (Bezirk Gmunden) soll es beim Versuch geblieben sein.

Coups starteten im Vorjahr

Die Coups des Duos starteten am 4. März des Vorjahres mit einem Autodiebstahl. Auch bei ihren weiteren Handlungen waren die Slowaken immer wieder mit gestohlenen Wagen unterwegs. Insgesamt gingen die beiden durchwegs durchdacht vor. Sie sollen bei Vorbereitungs- und Ausführungshandlungen etwa Telefone mit tschechischen SIM-Karten verwendet haben, um die Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Spezialwerkzeug, das für die Bankomat-Coups gebraucht wurde, sollen sich die Beschuldigten unter anderem bei einem Einbruch in ein Feuerwehrhaus in Deutschland beschafft haben.

Im Visier Bankomaten in Supermarktfilialen

Ins Visier genommen wurden immer wieder Bankomaten in Supermarktfilialen. Umliegende Polizeiinspektionen wurden ausspioniert, Reifen mehrerer Streifenwagen zerstochen. Bald sollen die Männer dazu übergegangen sein, die Tatortbereiche mit Brandbeschleunigern zu übergießen, um sämtliche Spuren zu beseitigen. Angezündet wurden auch die verwendeten Fluchtfahrzeuge.

Die Beute betrug in Summe etwa 189.000 Euro in bar. Die beiden in ihrem Heimatland einschlägig Vorbestraften warfen bei ihrer Flucht vor der Polizei mehrere Male sogenannte Krähenfüße, also selbst gebaute Eisenkrallen, aus - auf Autobahnen und bei Geschwindigkeiten von teils mehr als 200 km/h. Dieses Vorgehen wurde den Männern letztlich zum Verhängnis, da auf diesen Gegenständen DNA-Spuren gefunden wurden. In Anlehnung an die Krähenfüße firmierten die Ermittlungen der Exekutive als "Operation Krähe".

Angeklagt waren die Beschuldigten unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, vorsätzlicher Gemeingefährdung und schwerer Sachbeschädigung. Vor Gericht waren die beiden Slowaken am Donnerstag geständig. Die Verteidiger beider Männer gaben keine Erklärung ab, die Schuldsprüche sind daher nicht rechtskräftig.
 

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