Rohrbomben-Prozess

"Bombenbastler" in Korneuburg verurteilt

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Zwei junge Wiener wurden am Donnerstag in Korneuburg wegen allgemeiner Gefährdung durch Sprengmittel zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Die beiden jungen Wiener (22 und demnächst 23) sollen laut Anklage im Dezember 2006 in Leopoldsdorf im Bezirk Wien-Umgebung eine selbst gebastelte, voll funktionsfähige Rohrbombe abgelegt haben. Ein Zeuge hatte sich das Fluchtfahrzeug gemerkt - seine Angaben führten die Ermittler zu den Verdächtigen nach Wien-Favoriten.

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Die selbstgebaute Rohrbombe
© Florian Lems

Die selbst gebastelte Rohrbombe

Angeklagt waren drei Fakten
Nach eigenen Angaben hatten die jungen Männer zuvor eine Rohrbombe auf einem Feld abgelegt, die jedoch nie gefunden wurde. Bei einem weiteren "erfolgreichen Versuch" wurde ein Pkw in Leopoldsdorf beschädigt. Der entstandene Sachschaden wurde zur Gänze beglichen, betonte Verteidiger Werner Tomanek. Er verwies in seinem Plädoyer auf die "Faszination" des Schwarzpulvers: Schon Wilhelm Busch beschrieb, wie es aus des Lehrers Pfeife "russt und raucht".

Langeweile und Übermut
"Für uns war das keine Bombe, sondern einfach ein 'größerer Kracher'", meinte der ältere Beschuldigte. Auf die Idee seien sie durch Fernsehen und Internet gekommen. Das Motiv war "Langeweile und Übermut" - die Gefährlichkeit von Rohrbomben war beiden nicht bewusst, als sie, in der Silvesterzeit ausgehend von "Schweizer Krachern" und Feuerwerksraketen, mit ihren "Experimenten" in einer Schottergrube begannen. Besondere Kenntnisse seien nicht notwendig. Wasserleitungsrohre und Muffen besorgten sie in einem Baumarkt, auch Schwarzpulver ist im Handel erhältlich.

Nur die Mindeststrafe
Als mildernd bewertete der Schöffensenat die von Beginn an reumütigen Geständnisse und den ordentlichen Lebenswandel der beiden Rauchfangkehrer. Deshalb wurde, wie Richterin Monika Lassmann ausführte, die Mindeststrafe (bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren, Anm.) ausgesprochen. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, Staatsanwalt Lambert Schöfmann gab keine Erklärung ab. Er hatte in seinem Schlussvortrag auf die generalpräventive Wirkung eines Schuldspruches verwiesen und betont, dass Bombenbasteln kein Bagatelldelikt sei.

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