Zwei junge Wiener wurden am Donnerstag in Korneuburg wegen allgemeiner Gefährdung durch Sprengmittel zu bedingten Haftstrafen verurteilt.
Die beiden jungen Wiener (22 und demnächst 23) sollen laut Anklage im Dezember 2006 in Leopoldsdorf im Bezirk Wien-Umgebung eine selbst gebastelte, voll funktionsfähige Rohrbombe abgelegt haben. Ein Zeuge hatte sich das Fluchtfahrzeug gemerkt - seine Angaben führten die Ermittler zu den Verdächtigen nach Wien-Favoriten.
Die selbst gebastelte Rohrbombe
Angeklagt waren drei Fakten
Nach eigenen Angaben hatten die
jungen Männer zuvor eine Rohrbombe auf einem Feld abgelegt, die jedoch nie
gefunden wurde. Bei einem weiteren "erfolgreichen Versuch" wurde
ein Pkw in Leopoldsdorf beschädigt. Der entstandene Sachschaden wurde zur
Gänze beglichen, betonte Verteidiger Werner Tomanek. Er verwies in seinem
Plädoyer auf die "Faszination" des Schwarzpulvers: Schon
Wilhelm Busch beschrieb, wie es aus des Lehrers Pfeife "russt und raucht".
Langeweile und Übermut
"Für uns war das keine Bombe,
sondern einfach ein 'größerer Kracher'", meinte der ältere
Beschuldigte. Auf die Idee seien sie durch Fernsehen und Internet gekommen.
Das Motiv war "Langeweile und Übermut" - die Gefährlichkeit
von Rohrbomben war beiden nicht bewusst, als sie, in der Silvesterzeit
ausgehend von "Schweizer Krachern" und Feuerwerksraketen, mit
ihren "Experimenten" in einer Schottergrube begannen. Besondere
Kenntnisse seien nicht notwendig. Wasserleitungsrohre und Muffen besorgten
sie in einem Baumarkt, auch Schwarzpulver ist im Handel erhältlich.
Nur die Mindeststrafe
Als mildernd bewertete der Schöffensenat
die von Beginn an reumütigen Geständnisse und den ordentlichen Lebenswandel
der beiden Rauchfangkehrer. Deshalb wurde, wie Richterin Monika Lassmann
ausführte, die Mindeststrafe (bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren,
Anm.) ausgesprochen. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, Staatsanwalt
Lambert Schöfmann gab keine Erklärung ab. Er hatte in seinem Schlussvortrag
auf die generalpräventive Wirkung eines Schuldspruches verwiesen und betont,
dass Bombenbasteln kein Bagatelldelikt sei.