Tote in Gefriertruhe:

Drei Monate bedingte Haft wegen Betrugs

Teilen

Mann hatte verstorbene Tante monatelang in Kühltruhe versteckt.

Weil er seine tote Tante monatelang in einer Gefriertruhe versteckt hielt und währenddessen ihre Pension und das Pflegegeld kassiert hatte, ist ein 48-jähriger Niederösterreicher am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Einzelrichter Helmut Weichhart sprach den Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig, bestätigte Michaela Obenaus, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, einen Bericht des "Kurier" vom Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall in Neuhofen a.d. Ybbs (Bezirk Amstetten) hatte im vergangenen September für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte hatte gemeinsam mit seiner pflegebedürftigen Tante (88) auf einem Hof zusammengelebt. Nach deren Tod Anfang Juni 2011 - die Frau fiel am "Badetag" leblos vom Stuhl, worauf sich ihr Neffe "sie wird doch net gestorben sein, um Gottes willen" gedacht habe, so der "Kurier" - habe der mittlerweile 48-Jährige einige Stunden gewartet, ob sie tatsächlich tot sei, und sie dann in die Kühltruhe gelegt.

Es sei "furchtbar" und "traurig" gewesen, so der Mann vor dem Richter. Er sei unter enormem Druck gestanden, habe nicht baden können, weil die Gefriertruhe im Bad stand. Weil er mittellos dastand - er arbeitete stets am Hof, zunächst für seine Mutter, dann die Tante - habe er weiterhin ihre Gelder kassiert, insgesamt 4.120 Euro. Die Sache flog auf, weil Verwandte die Frau über längere Zeit nicht erreichen konnten und die Polizei einschalteten.

Der Richter ließ außerordentliche Milderungsgründe gelten, die Strafe liegt unter dem gesetzlichen Mindestmaß von sechs Monaten. "Da fällt dem Staat wirklich kein Stein aus der Krone", zitierte die Tageszeitung von der Urteilsverkündung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.