OLG verwarf Strafberufung

Drei Verwandte in NÖ erschossen: Lebenslange Haft bestätigt

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Die lebenslange Haft wurde vom OLG bestätigt.

Wien/Mistelbach. Es bleibt bei lebenslanger Haft wegen dreifachen Mordes für einen 55-jährigen Mann, der im Dezember 2018 im Kaminzimmer eines Anwesens im Bezirk Mistelbach seinen Bruder, seinen Vater und die Stiefmutter erschossen hatte. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag entschieden. Der Strafberufung des Niederösterreichers wurde keine Folge gegeben.

Bereits im Jänner hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die dagegen gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Somit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Opfern keine Chance gelassen

Der 55-Jährige habe den Opfern keine Chance gelassen. Dass er die Waffe und Munition geholt, immer wieder durchgeladen, Bruder, Vater und der gehbehinderten Stiefmutter aus nächster Nähe in den Kopf geschossen habe, "kann nur als Hinrichtung bezeichnet werden", sagte die Vorsitzende des Drei-Richter-Senats. Das sei nur mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu quittieren. "Solche Konfliktbeendigungsstrategien können nicht toleriert werden", so die Vorsitzende. "Von Unbesonnenheit sind wir weit entfernt."

Lediglich eine kleine Änderung bei den Milderungs- und Erschwerungsgründen wurde vorgenommen. Mildernd wurden im Ersturteil vom Landesgericht Korneuburg der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit gewertet. Nun kam auch hinzu, dass sich der Beschuldigte kurz nach der Tat selbst gestellt hatte. Dafür wurde ein Erschwerungsgrund - die Wehrlosigkeit der Stiefmutter - gestrichen. Die Erschwerungsgründe der mehrfachen Tatbegehung und die Tötung Angehöriger verblieben im Urteil.

Verteidiger Peter Philipp hatte zuvor Gründe vorgetragen, die seiner Meinung für eine Strafminderung infrage kämen. Seit Anbeginn seien er und sein Bruder vom Vater verleugnet worden. Sogar enge Freunde wussten nicht, dass der Mann zwei Söhne hatte. "Was er alles mit dem Vater mitgemacht hat", meinte Philipp. Hinzu kam eine Hautkrankheit (der Mann leidet an Neurofibromatose, Anm.), die Geschwüre wuchsen auch ins Innere des Körpers, erklärte der Anwalt. Aufgrund dessen wurde im Herbst 2017 eine Arterie abgedrückt, der 55-Jährige war sogar klinisch tot. Danach habe sich laut Philipp auch der Charakter des Mannes zum Teil verändert. Durch die "Summe aller Faktoren" sei es schließlich zur Eskalation gekommen.

Innerfamiliäre Meinungsverschiedenheiten

Die Bluttat hatte österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Ihr waren innerfamiliäre Meinungsverschiedenheiten über einen nicht genehmigten Einbau eines Speisenlifts vorangegangen. Der 92-jährige Vater soll deswegen herumgebrüllt und den späteren Täter beschimpft und mit heftigen Vorwürfen bedacht haben. Als auch noch sein Bruder Partei für den Vater ergriff, begab sich der 55-Jährige ins Erdgeschoß und kehrte mit einer geladenen Schrotflinte ins Kaminzimmer zurück. Damit schoss er zunächst auf den Bruder, anschließend auf seinen Vater und die 87-jährige Stiefmutter. Die Opfer starben an Ort und Stelle.

Nach den Schüssen verließ der Täter das Gebäude und wartete im Hof des Anwesens das Eintreffen der Polizei ab. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Vor Gericht verantwortete sich der Schütze mit Totschlag. Die gesetzten Handlungen wären auf ihn "hereingebrochen wie ein Unglück. Ich konnte es nicht verhindern", gab er zu Protokoll.

 

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