Angeklagter nicht geständig - Aussagen des Opfers für Senat "überzeugend".
Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses: So lautete am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg das Urteil für einen 63-Jährigen, der laut Anklage seine Enkelin mehrmals Übergriffen ausgesetzt hatte.
Er nahm Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Pawle gab keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung des Schöffensenats nicht rechtskräftig.
Richter: Schilderungen glaubhaft
Die Anschuldigungen seien durch die Aussage der heute 19-Jährigen erwiesen, sprach Richter Franz Furtner in der Urteilsbegründung von "überzeugenden und glaubhaften" Schilderungen der Vorfälle. Bestärkt seien die Aussagen des Opfers durch dessen Mutter geworden, die gleichartige Missbrauchshandlungen durch ihren Vater in ihrer eigenen Kindheit darlegte, ebenso durch jene einer Schwägerin, der in ihrer Jugend Ähnliches widerfuhr.
Mildernd hätte sich die Unbescholtenheit ausgewirkt, so Furtner. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei - bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahre - kein Raum für eine bedingte Strafnachsicht gegeben gewesen.
Der Fall war im vergangenen November zur Anzeige gekommen, nachdem sich die junge Frau ihrem Freund anvertraut hatte. Sie und ihre Mutter hätten Mut bewiesen, zu sagen, " so nicht mehr, es ist genug", hatte die Privatbeteiligtenvertreterin gemeint (der 19-Jährigen wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen). Der Angeklagte sei selbstmitleidig und habe kein Bewusstsein für seine Taten. "Ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe, auch wenn mir keiner glaubt", blieb er in seinem Schlusswort vor der Beratung bei seiner nicht geständigen Verantwortung.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, die damals Zehnjährige 2005 mit den Fingern penetriert sowie sich bis 2010 mindestens drei Mal vor ihren Augen selbstbefriedigt zu haben.