Anklage nur noch wegen fahrlässiger Tötung

Gattin überfahren: Wende nach Mordermittlungen

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Eine Beschwerde gegen die U-Haft brachte eine unerwartete Wende im Fall einer totgefahrenen 85-Jährigen.

Niederösterreich. Es geht um den Fall in Litschau im Waldviertel Mitte Oktober: Ein 73-Jähriger Ex-Berufssoldat und Volvo-Fahrer wurde verdächtigt, auf einer Landstraße nach einem „handfesten Streit“ seine ältere Gattin, mit der er seit mehr als 50 Jahren verheiratet ist, absichtlich überfahren zu haben. Die Behörden starteten darauf Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes, der Mann kam in U-Haft.

Grund: Zeugen wollen davor einen „handfesten Streit“ beobachtet haben – eine ausführliche Obduktion der Leiche brachte aber keinen Hinweise darauf. Auch alle anderen Gutachten und und Spuren vor Ort erhärteten dann mehr die Version des Mandanten von Anwalt Andreas Strobl: Seinen Angaben zufolge sei alles ein „furchtbarer Unfall gewesen“. Das Letzte, woran er sich erinnern kann, wäre, dass er mit dem Auto losgefahren sei, um seine Frau, die mit dem gemeinsamen Rottweiler „Odin“ spazieren war, abzuholen, dabei dürfte er sie an einer unübersichtlichen Stelle übersehen haben.

Offenbar hält nach dem Oberlandesgericht auch die Staatsanwaltschaft die Erklärung für plausibel, sodass es laut Anwalt Strobl beim Prozess nur noch um fahrlässige Tötung geht. In U-Haft bleibt der Beschuldigte aber weiterhin, da sein Vergehen im Vollrausch mit mehr als 1,6 Promille „grob fahrlässig“ war. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(kor)

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