Suizid in videoüberwachter Zelle

Häftlingstod im Gefängnis: Justiz ermittelt

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Ein Häftling erhängte sich. Die Familie kritisiert den Vollzug, die Justiz ermittelt. 

NÖ. Befürwortern gilt der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Straftäter als Segen. Nur so würden Gesetzesbrecher therapiert und auf ein straffreies Leben vorbereitet.

Die Unterbringung nach Paragraf 21 StPO kann auch zum Fluch werden. Kritiker sagen: Man kommt schnell rein und nur schwer wieder raus. Michael H. ist daran verzweifelt. Am 24. Oktober nahm sich der 42-Jährige in der Justizanstalt Krems-Stein das Leben.

Michael H. ertrug die Trennung von seiner Freundin nicht. Er bedrohte sie schwer, fasste hierfür acht Monate Haft und die Unterbringung aus. Als er sich in seiner videoüberwachten Zelle erhängte, hatte er bereits mehr als vier Jahre hinter Gittern verbracht. Als ein Gutachter die Unterbringung in einem betreuten Wohnprojekt empfahl, sperrte sich der psychologische Dienst der Justizanstalt.

Familie hält jeden Sonntag Mahnwache

Michael H.s Familie bot einen externen Psychiater auf eigene Kosten an, Star-Anwältin Astrid Wagner kämpfte für die Entlassung des Häftlings. „Es mag sein, dass er damals weggesperrt gehörte – dann aber mit entsprechender Betreuung“, sagt der Bruder. „Diese Betreuung hat er nie erhalten“, klagt Anwältin Wagner.

Michael H. glaubte nicht mehr daran, entlassen zu werden. Vor wenigen Wochen unternahm er einen ersten Suizidversuch. Er kam in die überwachte Zelle, wo der Selbstmord gelang. Seitdem halten ­Familienangehörige sonntags eine Mahnwache vor der JA Stein ab, um auf das Systemversagen im Maßnahmenvollzug aufmerksam zu machen. Das Ministerium sah keine Versäumnisse, weil der Insasse „selbstverständlich engmaschig“ betreut wurde.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat dennoch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion des Leichnams von Michael H. angeordnet. Es soll untersucht werden, wie sich der 42-Jährige trotz ­Videoüberwachung das ­Leben nehmen konnte. 

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