Pflegeskandal

Horror-Heim in NÖ: Zwei Leichen exhumiert

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Der Fall erinnert an die Todesengel von Lainz und Elfriede Blauensteiner.

Im Zuge der Ermittlungen zur Causa Pflegeheim im niederösterreichischen Kirchstetten sind zwei Leichen auf Friedhöfen in NÖ und Wien exhumiert worden, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten . "Der Sachverständige hat die Obduktionen durchgeführt und arbeitet am Gutachten", sagte der Sprecher.
 

Obduktion

Obduziert wurden Leichen früherer Heimbewohner. Geklärt werden soll, ob es Hinweise auf Medikation gibt. Weitere Exhumierungen seien derzeit nicht geplant, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
 
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Ermittelt werde nach wie vor wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen und strafbarer Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen. Die dementen Patienten wurden geschlagen und geboxt, mit Exkrementen überschüttert und damit gefüttert, andere wurden auf den Genitalien mit Franzbranntwein behandelt. Erhebungen richten sich gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Heims, Hauptverdächtiger ist dabei ein junger, sozial auffälliger Pfleger. Er soll sich rühmen, der geistige Enkel der Mordschwestern von Lainz zu sein. Wegen Mordes werde nicht ermittelt, hielt der Sprecher der Staatsanwaltschaft fest.
 

Verdächtige leugnen

Die Causa war im Oktober 2016 angezeigt worden, die Pflegekräfte leugneten die Vorwürfe. Heuer Ende September wurde bekannt, dass zwei Verdächtige in der Folge in einer Einrichtung in Wien tätig waren. Die beiden wurden festgenommen und einen Tag später enthaftet - gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein. Diskutiert wurde über die rechtlichen Möglichkeiten eines vorläufigen Berufsverbots.
 
Seit diesem Monat liegt außerdem ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten vor. Dieses sollte die Fragen klären, ob es körperliche Folgen von Übergriffen auf Patienten gab und ob die Pfleger eigenmächtig nicht verschriebene Medikamente verabreicht haben. Beides konnte der Sachverständige "nicht objektivieren", hieß es in der Vorwoche von der Staatsanwaltschaft.
 
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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