Wr. Neustadt

Mehrjährige Haftstrafen für Einbrecher-Trio

Teilen

Schadenssumme an die 50.000 Euro - Urteile nicht rechtskräftig.

Wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahles im Rahmen einer kriminellen Vereinigung sind am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt drei Polen zu unbedingten Haftstrafen von zwei, vier und fünf Jahren verurteilt worden. Das Trio (Jahrgänge 1984, 1985 und 1986) nahm die Schuldsprüche an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Besondere Chuzpe an der Einbruchstour mit einer Schadenssumme von knapp 50.000 Euro: Einer der in ihrer Heimat gerichtsbekannten Angeklagten nutzte einen mehrtägigen Freigang aus der Strafhaft dazu, nach Österreich zu reisen, um im südlichen Niederösterreich an einem Tag gleich in drei Häuser einzubrechen.

Vor Gericht verantworteten sich die Männer damit, dass sie in ihrer Heimat für ihre Familien nicht das nötige Geld aufbringen konnten. Die angeklagten Einbrüche im Juli, August und September des Vorjahres gaben sie zu. Es blieb ihnen auch gar nichts anderes übrig, denn bei dem letzten Coup, bei dem der Häftling mitmachte, wurden sie auf frischer Tat ertappt. Funk- und Navigationsgeräte, die man im Fahrzeug des Trios fand, gaben den Ermittlern Aufschluss über die weiteren bereits begangenen Einbruchsdiebstähle.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.