Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Urteil nicht rechtskräftig.
Ein 50-Jähriger ist am Dienstag in Krems von einem Geschworenengericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Oktober 2018 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Krems-Land mit einem Küchenmesser mehrmals auf seine um ein Jahr jüngere Ehefrau eingestochen haben. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Die Laienrichter bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord einstimmig, werteten die gesetzten Rettungsmaßnahmen des Beschuldigten allerdings als Rücktritt vom Versuch. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von allen acht Geschworenen mit Ja beantwortet.