Der durch ein Messer angegriffene Polizist hat vor Gericht ausgesagt.
Krems. Im Kremser Prozess um eine Einweisung für einen 42-Jährigen hat der attackierte Polizist am Mittwoch von einem "vollen Ausraster" des Betroffenen gesprochen. Es habe sich am 9. April nicht um den ersten Einsatz der Exekutive, den der Waldviertler ausgelöst hatte, gehandelt. "So erlebt wie an dem Tag habe ich den Menschen aber noch nie", hielt der 51-jährige Beamte fest.
Der Zeuge erzählte, dass der 42-Jährige nach Eintreffen der Polizei die Haustür aufriss "und plötzlich mit einem Messer auf Hüfthöhe vor mir gestanden und in dem Moment auf mich losgestürmt ist". Sein erster Gedanke sei gewesen: "Jetzt wird's gleich wehtun", sagte der 51-Jährige. Er habe sich "dann instinktiv nur mehr auf die Seite gedreht, dadurch ist der Stich ins Leere gefahren". Nachdem er den Angreifer überwältigt hatte, habe sein ebenfalls anwesender Kollege "in weiterer Folge den Pfefferspray eingesetzt. So haben wir ihn dann zu Boden bekommen."
Als "zeitweise ganz normal, da kann man normal mit ihm reden. Dann hat er wieder Selbstgespräche", charakterisierte der Nachbar des 42-Jährigen im Zeugenstand den Betroffenen. Dies sei "schon länger" so. Gefürchtet habe er sich vor dem Mann jedenfalls noch nie.
Im psychiatrischen Gutachten hieß es, dass der 42-Jährige an einer Schizophrenie leide. Deshalb sei der Mann bereits mehrmals in klinischer Behandlung gewesen, habe sich aber immer wieder gegen therapeutische Maßnahmen gewehrt. Der Waldviertler leide unter "ausgeprägten Wahnvorstellungen und schweren Denkstörungen", sagte der Sachverständige Richard Billeth. Bei der Untersuchung äußerte der Betroffene laut dem Gutachter etwa den Verdacht, von seiner Mutter und - beim Einkaufen - von Sanitätern vergiftet zu werden. Durch die "schwere Störung im Denken" sei der 42-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Eine "geschlossene psychiatrische Behandlung" sei "absolut unumgänglich".
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussvortrag, dass es keine Zweifel daran gebe "was passiert ist" und dass der Betroffene nicht zurechnungsfähig sowie einzuweisen sei. Sie sprach davon, dass selten ein Verfahren "so klar war". Der Verteidiger pflichtete der Vertreterin der Anklagebehörde bei und verwies auf das "sehr fundierte Gutachten des Sachverständigen". In Bezug auf das Grunddelikt sprach er davon, dass kein versuchter Mord vorliege.
Gegen 12.45 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Eine Entscheidung wird für die Nachmittagsstunden erwartet.