Urteil nicht rechtskräftig

Mordprozess: Lebenslang für Killer-Graf

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Geschworene entschieden einstimmig für Mord. Gutachter hielt Grafen für zurechnungsfähig.

Nach zweieinhalb Stunden Beratung verurteilte ein Geschworenengericht am Mittwoch im Landesgericht Korneuburg Graf Tono G. (55) zu lebenslanger Haft. Damit hat der aufsehenerregende Fall rund um den Adeligen, der seinen Bruder (†52), Vater (†92) und seine Stiefmutter (†87) mit einer Schrotflinte im Kaminzimmers des Schlosses Bockfließ (Bezirk Mistelbach) erschossen haben soll, ein vorläufiges Ende gefunden. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Der Fall hatte im Vorjahr am 13.Dezember für großes Aufsehen gesorgt. Die nach außen hin betucht wirkende Familie soll laut Anrainern in Wahrheit in großen finanziellen Nöten gesteckt und sich gezwungen gesehen haben, Grundstücke zu veräußern. Das dürfte innerhalb der Familie für erste Spannungen gesorgt haben.

Illegaler Speiseaufzug als
 Auslöser für die Bluttat

Einen diagnostizierten ­Tumor führte der Verteidiger des Grafen anfangs als Grund an, um auf Totschlag zu plädieren, weil sein Mandant dadurch leichter erregbar sei und zeitweise an Wahnvorstellungen leide. Damit blitzte er aber bei den Geschworenen ab, die dem Gutachter Glauben schenkten, wonach der 55-Jährige zum Tatzeitpunkt im Besitz seiner geistigen Kräfte war.

Das Fass zum Überlaufen brachte laut Anklage der Einbau eines Speisenaufzugs im Schloss, der ohne baubehördliche Genehmigung eingebaut worden war und am Tag des Dreifachmordes zu einer heftigen Diskussion innerhalb der Familie geführt hatte.

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