Rechtslage unklar

Natascha will das Horror-Haus haben

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Bekommt Natascha Kampusch das Haus, in dem sie achteinhalb Jahre lang gefangen gehalten worden war? Laut ihrem Anwalt hätte sie es gerne für sich!

Wie kann das möglich sein? Eine junge Frau wird fast ihr halbes Leben in einem Haus gefangen gehalten und könnte sich trotzdem vorstellen, als Besitzerin aufzuscheinen. Ob es soweit kommt, steht noch nicht fest, jedenfalls hatte ihr Anwalt Gabriel Lansky nach dem TV-Interview am Mittwochabend im anschließenden „Runden Tisch“ erwähnt, dass Frau Kampusch das Haus in Strasshof in Niederösterreich gerne für sich hätte – ohne den Einflussbereich der Mutter von Wolfgang Priklopil zu beeinträchtigen, natürlich.

Theoretisch wäre es möglich, dass Natascha das Haus, in dem sie die letzten achteinhalb Jahre verbracht hat, bekommt. "Gemäß den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetz (VGO) hat Natascha Kampusch gewisse Ansprüche gegen ihren Entführer Wolfgang Priklopil", erklärte der Pressesprecher des Finanzministeriums, Manfred Lepuschitz, am Donnerstag.

Da der verstorbene Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, übernimmt der Bund die Zahlungen und tritt dadurch gleichzeitig an erste Stelle der Erbschaft des Verbrechers. Somit liegen die Ansprüche auf das Haus beim Bund.

Finanzministerium erhebt keinen Anspruch
Ein Ausweg könnte jedoch der Paragraf 14a des VOG sein. Dieser besagt, dass, sofern sich aus den Vorschriften des Bundesgesetzes besondere Härten ergeben, der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen auf Antrag oder von Amts wegen einen Ausgleich gewähren kann. "Finanzminister Karl Heinz Grasser hat bestätigt, dass aus Sicht seines Ressorts keinerlei Hindernis bestehe, dass der Bund zu Gunsten von Frau Kampusch auf den Anspruch auf das Haus von Herrn Priklopil verzichte", so Lepuschitz

Der Pressesprecher des Sozialministeriums, Heimo Lepuschitz, konnte zwar nicht bestätigen, ob das Haus der jungen Frau überlassen werden könne, teilte aber mit, dass Natascha Kampusch finanzielle Hilfe vom Bundessozialamt (BSB) angeboten werde.

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