Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten jene Personen, die unter anderem seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden.
Die Ausgleichszulage wird als Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen berechnet. Diese Personen erhalten dann den NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. "Damit will das Land Niederösterreich gezielt einkommensschwächere Haushalte unterstützen“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).
Diese NÖ Regionen bieten zusätzlichen Bonus
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Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich. Anträge für die Heizperiode 2025/2026 können bis spätestens 31. März 2026 samt den erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt.