Es geht um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung. Ob der Mann dann auch als Beschuldigter geführt wird, werden Ermittlungen zeigen.
Nach den tödlichen Hundebissen auf einen 31-jährigen Soldaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun gegen einen Heeresbediensteten. "Ein im Betrieb der Kaserne Verantwortlicher" sei einvernommen worden, bestätigte Markus Bauer von der Anklagebehörde am Dienstag einen Online-Bericht der "Salzburger Nachrichten". Laut ÖSTERREICH-Informationen gab es bisher im Zusammenhang mit den Todesbissen nur eine Einvernahme. Dabei kann es sich nur um den dort aufsichtshabenden Hundeführer des Jagdkommandos handeln, der zufällig auch der Besitzer der beiden "Killer-Hunde" ist. Er wird offenbar als Verdächtiger geführt.
Es gehe um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung. Ob der Mann "ein Beschuldigter sein kann, werden die Ermittlungen zeigen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Markus Bauer wies darauf hin, dass die Kriminalpolizei weiterhin an der Arbeit sei. Mit der Untersuchungskommission des Bundesheeres erfolge ein Austausch.
Todesbisse: Ganze Liste von Verfehlungen
Schwere Vorwürfe gegen das Bundesheer erhebt hingegen Opfer-Anwalt Erich Gemeiner. „Aus juristischer Sicht besteht derzeit der dringende Verdacht, dass diverse Mitglieder des Bundesheeres sowie das Bundesheer an sich die fahrlässige Tötung meines Mandanten zu verantworten haben“, so fasst der streitbare Anwalt zusammen, was er davor Punkt für Punkt auflistet:
➤ So hätte der Besitzer der beiden „Killerhunde“, ein Oberstabswachtmeister und Kamerad des getöteten Dominik R., den wegen Untauglichkeit ausgeschiedenen „Ragna“ (7 Monate alt) mit dem eigentlichen Diensthund „Hati“ (2 Jahre alt) zusammen gar nicht halten dürfen. Und der jüngere hätte als Privathund in der Unglücksnacht nicht im Zwinger sein dürfen.
➤ Bereits im Frühjahr biss „Hati“ einen anderen Hundeführer zwar ohne schwerer Verletzung – aber OHNE Grund. Und die vom Heer behauptete angebliche „Bisshemmung“ von „Ragna“ ist bisher nirgendwo von einem Gutachter dokumentiert.
➤ Die Hundeanlage in der Flugfeld-Kaserne soll schlecht beleuchtet, wegen eines Erdwalls uneinsichtig und mit mobilen Baustellengittern völlig unzureichend abgesichert sein. Es bestünde keine Videoüberwachung, und der Bereich werde selten bestreift, sodass niemand den Todeskampf von Dominik R. bemerkte – und die beiden Zugriffshunde (die NACH den Todesbissen von der Anlage ausgebüxt waren) bis in die Wohngebiete von Wr. Neustadt vordringen hätten können!
➤ Die Hunde zerfleischten ihr Opfer regelrecht und fügten ihm sogar noch post mortem Verletzungen zu. Danach streunten sie herum – der Offizier vom Tag und ein Wachsoldat schlossen sich aus Angst im Wachgebäude ein.
➤ Auch bedenklich: Obwohl der eigene Diensthund von R. in Dominiks Auto wartete, und er mehrere Leute ankündigte, zu den Zwingern zu gehen und er stundenlang weder auf Anrufe oder WhatsApp reagierte, sah niemand nach, wo der Vermisste blieb. Erst Stunden später wurde die Leiche ZUFÄLLIG gefunden. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)