Nach dem Tod einer Patientin ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung.
Wie ÖSTERREICH berichtete, ist eine Frau (30) an den Folgen einer Operation in der „Wunschbaby“-Klinik in Baden (NÖ) gestorben. Sie war für eine Follikel-Punktion unter Vollnarkose gesetzt worden und nach dem Eingriff nach Hause entlassen worden – dort brach sie zusammen und starb in einem Wiener Spital.
Zwei weitere Frauen – sie wurden am selben Tag, dem 3. Juni, operiert – kollabierten auch wenige Stunden nach der Entlassung aus der Klinik. Eine davon, sie liegt im Wiener AKH auf der Intensivstation, schwebte nach Angaben des Wiener Gesundheitsverbundes am Samstag in Lebensgefahr.
Anwalt Paul Kessler, der jenen Anästhesisten vertritt, der an allen drei Eingriffen beteiligt war, geht von einem Arzneifehler und nicht von menschlichem Versagen aus. Das übliche Prozedere sei von seinem Mandanten eingehalten worden. „Dass das Standardprozedere bei drei Fällen nicht stimmt, ist denkunmöglich“, sagte der Jurist. Allerdings halte er eine Sepsis durch einen Keim im Narkosemittel für möglich.
Klinik und Anästhesist: Kein menschliches Versagen
Auch die Leiterin der Klinik, Dr. Nazira Pitsinis, betont in einem Statement, dass umgehend interne Untersuchungen eingeleitet worden seien. Diese hätten ergeben, dass die Behandlungen „vollkommen korrekt durchgeführt“ worden seien. Die Komplikationen seien ein „unglückliches Ereignis“, das seitens des privaten Instituts zutiefst bedauert werde. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Obduktion & Gutachten
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gab indes Gutachten – eines davon zu den verwendeten Medikamenten – in Auftrag und ordnete die Obduktion der verstorbenen Frau an. Ermittelt wird wegen grob fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung. Genauere Erkenntnisse zur Todesursache gibt es nächste Woche.