Feuer im Flüchtlingsquartier

Urteil: Brandstifter wird eingewiesen

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Gutachter attestierte 23-Jährigem paranoide Schizophrenie und Gefährlichkeit.

Der Prozess um die Brandstiftung in einem Asylwerberheim in Grünbach am Schneeberg zu Neujahr ist am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt mit einer rechtskräftigen Entscheidung zu Ende gegangen: Jener 23-jährige Nigerianer, der mit einer Kerze das Feuer verursacht haben soll, ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Ausschlaggebend für diesen Gerichtsbeschluss war sicherlich das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer. Er attestierte dem Afrikaner eine paranoide Schizophrenie: "Er ist nicht böse, er ist kein Verbrecher, er ist krank." Dantendorfer diagnostizierte bei dem Asylanten einen "ausgeprägten religiösen Wahn", gepaart mit halluzinatorischen Vorstellungen, die den 23-Jährigen unzurechnungsfähig und "momentan noch gefährlich" machen würden. Eine Unterbringung in einer Anstalt sei daher unumgänglich.

Diese Einschätzung passte zu den Zeugenaussagen der Asylwerber aus der Unterkunft, die den Nigerianer des öfteren mit Kerzen oder betend gesehen hätten. Entscheidend war vor allem jene Aussage, wonach ein Flüchtling, kurz bevor die Pension in Flammen stand, im Zimmer des Nigerianers einen aufgerissenen Polster gesehen hatte, aus dem Rauch herausquoll. Daneben stand der 23-Jährige und sprach auf Englisch: "Gott hat mein Gebet erhört."

Bei dem Feuer wurden drei Asylwerber aus Somalia schwer verletzt, als sie in Panik aus den Fenstern der Unterkunft sprangen. Der Sachschaden belief sich auf 300.000 Euro, das Feuer hatte auch auf den Dachstuhl der Pension übergegriffen.

Der Nigerianer selbst blieb dabei, das Feuer nicht vorsätzlich gelegt zu haben. "Warum sollte ich das tun. Ich habe schon einmal auf der Straße gelebt und weiß, wie das ist, wenn man alles verliert." Seinen Angaben zufolge seien die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen eine "Verschwörung der anderen".

Der Mann wird derzeit in der geschlossenen forensischen Abteilung der Landesnervenanstalt Mauer-Öhling bei Amstetten therapiert. Trotz seiner Verantwortung akzeptierte der 23-Jährige die Entscheidung des Gerichts, bis auf weiteres - bis sich sein Geisteszustand bessert - in einer Anstalt behandelt zu werden.
 

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