Entscheid

VfGH: Gablitz muss nicht noch mal wählen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Wiederholung der Kommunalwahl in Gablitz (Bezirk St. Pölten) vom 18. Mai 2025 nicht stattgegeben. Eingebracht worden war die Anfechtung von der Liste "Bürgerentscheide Gablitz“ (die Kurzform ist einprägsamer: Begab). 

Gablitz' Bürgermeister Michael Cech (ÖVP) nahm die Entscheidung mit "großer Demut und Erleichterung“ zur Kenntnis. Zuvor hatte die Liste "Bürgerentscheide Gablitz“ (Begab) rund um Robert Marschall, den Initiator mehrerer Volksbegehren, den Urnengang vom 18. Mai – wie auch schon jenen vom 26. Jänner – angefochten. Als Gründe hatte er u.a. "Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl“ sowie "mangelnde Äquidistanz des Gemeindewahlleiters“ angegeben.

Der Grund: "Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl"

Ende Juni 2025 hatte bereits die niederösterreichische Landes-Hauptwahlbehörde eine Anfechtung der Wiederholung der Gemeinderatswahl abgelehnt. Die Wahl in Gablitz war am 18. Mai aufgrund einer fehlerhaften Kundmachung der Wahlvorschläge wiederholt worden. Dabei erreichte die ÖVP mit 15 (nach 13 Sitzen im Jahr 2020) von 29 Sitzen die absolute Mehrheit. Die Grünen kamen auf zehn (zuletzt sechs), die SPÖ auf drei (davor vier) Mandate. Die FPÖ blieb gegenüber 2020 unverändert bei einem Sitz. Die NEOS, die zuvor einen Vertreter gestellt hatten, sind seitdem nicht mehr im Gemeinderat vertreten. Und, die Enttäuschung für Robert Marschall: Die Liste Begab blieb ohne Mandat.

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