NÖ-GR-Wahl

Wahlanfechtung von fünf weiteren Gemeinden eingelangt

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Fünf neue Wahlanfechtungen sind am Montag in Niederösterreich eingegangen. Diese werden jetzt gemeinsam mit den übrigen sechs Einreichungen geprüft. 

Nachdem die Frist zur Anfechtung der Gemeinderatswahlen mit Montagnacht geendet hat, ist nun bekannt, welche Gemeinden eine Anfechtung anstreben. Es sind gleich elf an der Zahl, da sich zu den sechs bekannten Gemeinden fünf weitere gesellt haben. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Anfechtungen obliegt der Landeswahlbehörde.  

Die Liste um Blindenmarkt, Gablitz, Klosterneuburg, Marchegg, Maria Lanzendorf und St. Veit an der Gölsen wurde nun durch Hof am Leithaberge, Kematen an der Ybbs, Mödling, Niederhollabrunn und Traismauer ergänzt. 

Während die Bürgerliste "Mödling am Weg" die Nichtzulassung ihres Wahlvorschlags anfechtet, reichen die Beschwerden von angeblich fehlerhaften Wahlvorschlägen in Niederhollabrunn bis zu Vorwürfen der Unregelmäßigkeit im Wahlverfahren in Kematen an der Ybbs. In Hof am Leithaberge wird die Mandatsverteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren angezweifelt. Auch in Traismauer gab es Beschwerden über das Ermittlungsverfahren und angebliche Fehler bei den Wahlkarten.

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