Mindeststandards

Wiederkehr plant große Kindergarten-Reform

Soll Verbesserungen bei Qualität und für das Personal bringen - Künftige Rolle der Länder noch in Diskussion - Schule als Ländersache für Wiederkehr ausgeschlossen

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) will im Zuge der aktuellen "Reformpartnerschaft" mit Ländern und Gemeinden einheitliche Mindeststandards für die Kindergärten per Bundesgesetz verankern. Derzeit legen die Länder Rahmenbedingungen wie Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Qualifikation des Personals fest. In der Praxis gelten deshalb in jedem Bundesland andere Regelungen. Versuche, bundesweit einheitliche Mindeststandards einzuführen, sind bisher gescheitert.

Begründet wurde der Widerstand von Teilen der Länder mit Zweifeln an der Machbarkeit. Durch kleinere Gruppen wären etwa auf einen Schlag zahllose neue Einrichtungen nötig - keine einfache Aufgabe angesichts des aktuellen Personalmangels. In der aktuellen 15a-Vereinbarung, über die der Bund unter gewissen Bedingungen Förderungen u.a. für den Kindergartenausbau vergibt, bekannten sich die Länder deshalb schlussendlich nur zu "möglichst einheitlichen Standards" bei der Qualifikation des Personals und der Nutzung einheitlicher pädagogischer Grundlagendokumente.

Die Steuerungsgruppe der "Reformpartnerschaft" mit Spitzenvertretern von Bund, Ländern und Gemeinden macht nun einen neuen Anlauf: Als Ziel wurde ein "bundeseinheitlicher Korridor für Mindeststandards" etwa beim Berufsbild und der Betreuungsqualität ausgegeben. Diese Mindeststandards sollen laut Wiederkehr demnach auch übererfüllt werden können, wenn einzelne Länder mehr investieren wollen.

Zentrale Steuerung für Kindergärten und Schulen

Wichtig sei ihm ein "bundesgesetzlicher Rahmen", so Wiederkehr zur APA. Das wäre nicht nur wichtig für mehr Qualität in den Kindergärten, sondern auch für das dringend gesuchte Personal. Vom Bund werden derzeit nur die Elementarpädagoginnen und -pädagogen ausgebildet, die in der Regel für die Gruppenführung in Kindergarten oder Krippe verantwortlich sind. Für das Assistenzpersonal geben die Länder die Regeln vor, mit dem Effekt, dass eine Kindergartenassistentin mit einer Ausbildung in der Steiermark wegen der unterschiedlichen Standards nicht einmal im benachbarten Kärnten arbeiten kann, kritisierte Wiederkehr. "Es braucht hier einheitliche Berufsgruppen, Mindestanforderungen für die Ausbildungen und auch Qualitätsstandards für die Pädagogik."

Wie die Zuständigkeit der Länder bei den Kindergärten in Zukunft aussehen soll, lässt Wiederkehr offen. Darüber werde noch verhandelt, eine mögliche Variante wäre ein Bundesrahmengesetz und detaillierte Ausführungsgesetze auf Landesebene.

Vorstoß von Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler 

Auf eine zentrale Steuerung beharrt Wiederkehr auch weiter bei den Schulen. Den Vorstoß von Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die Zuständigkeit für Bildung komplett zu den Ländern und jene für Gesundheit im Gegenzug zum Bund zu verschieben, lehnt er dezidiert ab. Kinder seien "keine Verschubmasse" und ein kleines Land wie Österreich brauche eine starke zentrale Steuerung und "Verantwortlichkeit auf lokaler Ebene der Gemeinden", nicht ein eigenes Bildungssystem mit unterschiedlicher Schulstruktur und unterschiedlichen Lehrinhalten in jedem Bundesland.

Am Ende der "Reformpartnerschaft", die bis Ende 2026 ihre Vorschläge ausarbeiten soll, müssen aus Wiederkehrs Sicht föderale Strukturen stehen, durch die die Schulen ihre Aufgaben leichter und effizienter gestalten können - etwa indem das Personal aus einer Hand vom Bund kommt und nicht wie derzeit von unterschiedlichsten Stellen bei Bund, Ländern, Gemeinden oder Vereinen. Eine Abschaffung der Bildungsdirektionen, wie sie Wiederkehr in seiner Zeit als Wiener Bildungsstadtrat gefordert hat, sei "aktuell kein Thema". Eine Schulaufsicht werde man in Österreich auch in Zukunft brauchen. Sie müsse aber serviceorientiert und effizienter ausgestaltet sein.

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