Schuldspruch wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung - Urteil rechtskräftig.
NÖ/Wien. Sie kannten sich seit der Schule, waren auch später beste Freunde. Jetzt trafen sich der Wiener Roland P. (27) und sein gleichaltriger Kumpel vor dem Landesgericht Korneuburg wieder. Der eine als Angeklagter, der andere als Opfer und Zeuge.
Roland P. musste sich wegen versuchten Mordes verantworten, weil er seinen Freund niedergestochen haben soll. Nach einer gemeinsamen Drogenparty wollte der Wiener von seinem Freund mit dem Auto nach Hause geführt werden. Doch der weigerte sich.
Plötzlich griff der Angeklagte zu einem Steakmesser, das in der Spüle in der Küche lag, und fügte seinem Gegenüber mehrere Schnitte im Halsbereich zu. Schließlich soll er seinem Opfer noch in den Nacken gestochen haben.
Mit 180 Euro aus dessen Geldbörse und dem Auto des Freundes flüchtete Roland P. nach Wien. Später stellte er sich bei der Polizei. „Es war kein Mordversuch, maximal eine fahrlässige Körperverletzung“, sagte Verteidiger Franz Lima.
Drei Jahre Haft
Mit einem Schuldspruch wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, Diebstahls und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges für einen 27-Jährigen, der laut Anklage einen Bekannten mit einem Steakmesser attackiert hatte, hat eine Geschworenenverhandlung am Dienstag am Landesgericht Korneuburg geendet. Der Wiener erhielt drei Jahre Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Hauptfrage nach versuchtem Mord hatten die Laienrichter ebenso verworfen wie die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag. Erschwerend wirkten sich bei der Strafbemessung laut der vorsitzenden Richterin unter anderem die beiden einschlägigen Vorstrafen aus. Mildernd wurden das Teilgeständnis und der Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist, gewertet.