Steuern hinterzogen

Nitsch-Ehefrau: 290.000 Euro Geldstrafe

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Das Urteil des Landesgerichts Korneuburg ist nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht Korneuburg hat sich am Freitag ein Schöffensenat mit Finanzvergehen befasst, die der Frau von Hermann Nitsch angelastet wurden. Die Künstlergattin bekannte sich der Abgabenhinterziehung schuldig. Sie hatte laut Anklage durch Schwarzverkäufe von Kunstwerken 190.000 Euro Umsatzsteuer und rund 770.000 Euro Einkommenssteuer umgangen und erhielt eine Geldstrafe von 290.000 Euro.

Vollinhaltliches Geständnis

Die Causa war 2013 aufgeflogen, und zwar durch eine Anzeige des mittlerweile verstorbenen Privatdetektivs, den Rita Nitsch zur Aufklärung eines Einbruchsdiebstahls im Weinviertler Schloss Prinzendorf des Künstlers eingeschaltet hatte. Im folgenden Ermittlungsverfahren war die Beschuldigte vollinhaltlich geständig und gab an, ohne Wissen ihres Mannes gehandelt zu haben. Hermann Nitsch - bei der unter großem Medieninteresse ablaufenden Verhandlung anwesend - habe sich nur seiner künstlerischen Tätigkeit gewidmet. Auch sämtliche Steuernachforderungen wurden bereits bezahlt, führte Staatsanwalt Ronald Schaffer aus.

Bei dem Einbruch damals war der Tresor aufgeschnitten worden. Gegenüber der Polizei habe die Beschuldigte den Diebstahl von 400.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 100.000 Euro angegeben, so Schaffer. Dem parallel zu den Ermittlungen beauftragten Detektiv habe sie jedoch die dreifache Summe genannt. Als Tatzeitraum der Abgabenhinterziehung nannte der Staatsanwalt 2006 bis 2010.

Kurze Einvernahme

Die Einvernahme der 60-Jährigen dauerte keine Viertelstunde. Sie habe sich um die finanziellen Belange gekümmert, wirtschaftliche Ausbildung habe sie nicht, gab die Frau an. Bilder habe sie nur bis 2010 verkauft, dann nicht mehr, weil ihr alles zuviel geworden sei, verwies sie u. a. auf die Organisation von Ausstellungen.

Im Beweisverfahren wurde auf Zeugen verzichtet. Nach kurzer Beratung fällte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Lydia Rada das Urteil, das im Fall der Nichteinbringung der Summe auf neun Monate Freiheitsstrafe lautete. Mildernd gewertet wurden die geständige Verantwortung und Kooperation der Angeklagten im Ermittlungsverfahren sowie die Begleichung der Steuerschuld. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist aber nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt und der Vertreter der Finanzbehörde keine Erklärung abgaben. Ein Statement der Künstlergattin war im Anschluss nicht zu bekommen.

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