AK erstritt AMS-Geld zurück

Notstandshilfe gestrichen, weil 55-Jährige 12-Stunden-Tag ablehnte

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12-Stunden-Tag abgelehnt – AK erstritt für Küchenhilfe Notstandshilfe.

Wien. Notstandshilfe steht einem zu, auch wenn man einen Job ablehnt, bei dem man regelmäßig 12 Stunden arbeiten müsste, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Die Arbeiterkammer Wien hat für eine Arbeitslose eine Nachzahlung beim Arbeitsmarktservice erstritten, der die Notstandshilfe gestrichen worden war, weil sie einen Job als Küchenhilfe ablehnte, bei dem sie regelmäßig 12 Stunden Arbeit am Tag hätte verrichten müssen.

Das AMS habe der damals 55-jährigen Frau die Notstandshilfe für sechs Wochen gestrichen, weil sie das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses vereitelt habe, teilte die Arbeiterkammer am Montag mit. Dieses Geld muss das AMS nun nachzahlen.

"Der Fall sagt viel über den Umgang mit Menschen aus, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und dann von der Wirtschaft einfach ausgespuckt werden, weil viele Betriebe meinen, dass man mit über 50 zu nichts mehr zu gebrauchen ist", so AK-Präsidentin Renate Anderl laut Aussendung. Anderl forderte einmal mehr, das Arbeitslosengeld zu erhöhen und Firmen zu sanktionieren, die sich nicht an das Arbeitsrecht halten.

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will in den nächsten Monaten einen "Reformdialog" unter anderem zur Höhe der Arbeitslosenversicherung, Zuverdienstmöglichkeiten und Zumutbarkeitsbestimmungen führen.

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