Mit einer unbedingten Haftstrafe von acht Jahren hat der Mordprozess gegen einen 32-jährigen Afghanen am Freitagabend im Landesgericht Linz geendet.
Der Schuldspruch lautete auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Asylwerber wurde vorgeworfen, im Mai dieses Jahres in der Landeshauptstadt einen nigerianischen Lokalbesitzer mit zwei Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Opfer verblutete
"Ich wollte ihn nur erschrecken", hatte der
Angeklagte, der nach eigener Aussage in seinem Heimatland Polizist war, vor
Gericht jede Tötungsabsicht bestritten. Der Tat in der Linzer Altstadt soll
ein Streit um zwei Gläser Bier, die der 36-jährige Wirt weggeräumt hatte,
vorangegangen sein, so der Staatsanwalt. Der Nigerianer habe den Afghanen
gebeten, das Lokal zu verlassen. Später sollen die beiden Männer vor dem
Haus in Streit geraten sein, dabei soll der Angeklagte ein Messer gezogen
und zweimal auf sein Opfer - u.a. in die Halsschlagader eingestochen haben.
Der Verletzte schleppte sich noch zur nächsten Polizeiinspektion, verblutete
aber dort.
Verbale Auseinandersetzung
Der Afghane schilderte die Ereignisse
anders: Das spätere Opfer habe ihn gestoßen und seine Familie beleidigt.
Daraufhin habe er sein Messer gezogen und ihn erschrecken und dann verletzen
wollen. Auch die Zeugenaussagen fielen widersprüchlich aus. Eine Frau, die
vor dem Lokal gestanden war, sprach von einem Täter. Zwei andere Zeugen
sagten aus, sie hätten außer dem Opfer zwei Personen gesehen. Alle
schilderten, dass der Dialog zwischen Täter und Opfer vor dem tödlichen
Messerstich nicht wie eine heftige Auseinandersetzung ausgesehen habe.
In der Urteilsbegründung wertete der Richter die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und sein Geständnis als mildernd. Der Asylwerber erbat sich Bedenkzeit, der Spruch ist somit nichts rechtskräftig.