Urteil nicht rechtskräftig

Elf Jahre Haft für versuchten Mord an Ex-Partner

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Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage eines versuchten Mordes und sahen es als erwiesen an, dass sie den 35-Jährigen zu einer Falschaussage angestiftet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wels. Eine 31-Jährige ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie am 28. Oktober 2021 versucht habe, ihren damaligen Partner mit einem Messer zu töten. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage eines versuchten Mordes und sahen es als erwiesen an, dass sie den 35-Jährigen zu einer Falschaussage angestiftet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als mildernd wurde die Unbescholtenheit der Angeklagten und das Tatsachengeständnis gewertet, dass es beim Versuch blieb und auch die Provokation und das Vorverhalten ihres ehemaligen Partners. Erschwerend waren die Tat gegen einen Angehörigen, die Verwendung einer Waffe, die Tat vor den Augen eines Kindes, die Heimtücke und das Zusammentreffen strafbarer Handlungen. Fast ein Jahr U-Haft wurde ihr angerechnet.

"Glasklarer Tötungsversuch" 

Der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussplädoyer einen "glasklaren Tötungsversuch" durch einen massiven Messerangriff gegen den Hals des ehemaligen Lebensgefährten und einen versuchten Mord gesehen. Bestätigt sei das durch das medizinische Gutachten worden, der Mordanschlag sei eine Frage von Hass gewesen, Nährboden die Empathielosigkeit der 31-Jährigen und die toxische Beziehung der beiden.

Die Verteidigerin hatte einmal mehr auf die schwierige Lebenssituation der Angeklagten, ihre von Gewalt geprägten Beziehungen hingewiesen. Für sie war klar, dass die 31-Jährige ihren ehemaligen Partner nicht töten wollte. Sie habe ihn ja nicht verlieren wollen. Die Berauschung von 1,8 Promille sei erheblich und die Angeklagte in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Sie habe ihre Strafe mit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und der Trennung von ihren Kindern schon erhalten. An die Geschworenen richtete sie den Appell, im Zweifel für die Angeklagte zu entscheiden und dass das, was sie mit ihrer Tat wollte, entscheidend sei. Die Angeklagte entschuldigte sich "vor allem bei meinen Kindern" und ihrem Ex-Partner.

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