Kommende Woche wird Helmut Frodls Enthaftungsantrag behandelt. Der lebenslänglich Verurteilte könnte nach 17 Jahren Haft auf freien Fuß kommen.
Am Donnerstag in einer Woche wird sich entscheiden, ob Helmut Frodl - 1993 wegen Mordes an einem Wiener Tonstudio-Besitzer zu lebenslanger Haft verurteilt - nach fast 17 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß kommt. Das zuständige Vollzugsgericht Steyr wird am 16. April über Frodls Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung entscheiden, bestätigte der Präsident des Landesgerichts Steyr, Erich Dietachmair.
Abgeschlossenes Theologie-Studium
Frodl verbüßt seine Strafe in
der Justizanstalt Garsten und hat mittlerweile ein Theologie-Studium
abgeschlossen. Angeblich will er ins Stift Kremsmünster ziehen, wo er eine
Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeit haben soll.
Langwierige Entscheidung
"Basis der Entscheidung werden mehrere
Gutachten, Stellungnahmen des psychologischen und des psychiatrischen
Diensts sowie Frodls Verhalten während der Haft sein", erläutertet
Dietachmair. Frodl, mittlerweile 51 Jahre alt, wird vom Richtersenat auch
angehört werden. Er soll Gelegenheit bekommen, seine Bitte um bedingte
Entlassung persönlich dazulegen.
Schockierender Mord
Der ehemalige Moderator einer
ORF-Jugendsendung, der später als Produzent und Regisseur tätig war, hatte
im Mai 1992 mit Hilfe seines Steuerberaters einen Tonstudiobesitzer nach
Budapest gelockt, den Mann betäubt, erschossen und die Leiche mit einem
elektrischen Fuchsschwanz in 17 Teile zersägt. Die Leichenteile wurden in
mehreren Müllcontainern abgelegt.
Komplize auf freiem Fuß
Frodls damaliger Komplize befindet
sich übrigens seit dem Vorjahr in Freiheit: Dem an Krebs erkrankten
Steuerberater wurde bereits die Rechtswohltat der vorzeitigen bedingten
Entlassung zuteil.