Hohe Energiekosten

121 Händler schlagen Alarm: Offener Brief an Regierung

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Die Vervielfachung der Energiekosten stellt auch für viele Handelsunternehmen eine existenzielle Bedrohung statt. 6.000 Geschäften droht bis Jahresende die Schließung, warnt der Handelsverband.

Daher fordern jetzt 121 Händler, die nicht zum Lebensmittelhandel gehören, initiiert vom Handelsverband in einem offenen Brief an die Bundesregierung, dass auch sie vom staatlichen Energiekostenzuschuss profitieren können. 

"Entlastung ist eher Industriekostenzuschuss"

"Um den vielfältigen Handel nicht zu gefährden, sind die Unternehmen auf schnelle staatliche Unterstützungsmaßnahmen angewiesen", heißt es in dem Brief. "Das zuletzt vorgestellte Entlastungspaket für die Wirtschaft löst bei uns großen Unmut aus, da es sowohl intransparent als auch viel zu bürokratisch ausgestaltet ist und eher einem "Industriekostenzuschuss" gleicht", schreiben die Händler. 

 "Die österreichische Bundesregierung hat überdies krasse, künstliche Hürden eingezogen, die große Teile der Handelsunternehmen von den Förderungen ausschließen. Beispielsweise ist die Ausnahme für Unternehmen mit einem Umsatz unter 700.000 Euro für unsere Branche viel zu gering angesetzt", sagt Handelsverbands-Chef Rainer Will. Die Händler wünschen sich "ähnlich einfache Förderregime wie in Italien oder Frankreich". 

Treffsichere Unterstützung

Die Handelsunternehmen appellieren an die Bundesregierung, den Energiekostenzuschuss treffsicherer zu gestalten  und endlich von den beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU im vollen Umfang Gebrauch zu machen. "Nur so können wir unsere Geschäfte – und damit auch die Stadt- und Ortskerne des Landes – retten", ergänzt Handelsverband-Präsident Stephan Mayer-Heinisch. 

Sechs Forderungen an die Regierung

Konkret fordern die mehr als 100 Non-Food-Händler in ihrem Schreiben an die Regierung:

  • Wegfall des zusätzlichen 3 %- bzw. 0,5 %-Kriteriums in Stufe 1 und 2 beim Energiekostenzuschuss, da dies keine Vorgabe der EU ist. Alternativ: Wesentliche Erhöhung der Ausnahmegrenze von 700.000 Euro.
  • Wegfall der willkürlichen Grenze in Stufe 1, dass die Energiekosten des Unternehmens 8 Millionen Euro nicht übersteigen dürfen.  
  • Abstellen auf Betriebe anstatt auf das "Gesamtunternehmern" bei der Berechnung der Zuschüsse 
  • Vereinfachung der Berechnung + längere Antragsfrist (kein "first come, first served"-Prinzip bei Auszahlung der Förderung)
  • Besserer Einbezug des Handels in künftige Förderungen ab Oktober 2022 bzw. für 2023 unter größtmöglicher Ausnutzung des überarbeiteten befristeten Krisenrahmens der EU für den Handel.
  • Weiterentwicklung des Merit-Order Systems auf EU-Ebene 
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