Die damals 82-Jährige verkaufte ihre Seepension um 750.000 Euro an eine Immobilienfirma, obwohl der Verkehrswert deutlich über einer Million war.
OÖ. Die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs gegen eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und eine Anwältin nach einem fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits bestätigt. Doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten legten Berufung wegen der Strafhöhe ein. Darüber wird nun kommenden Montag das Oberlandesgericht (OLG) Linz entscheiden.
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Die Angeklagten sollen eine betagte, demente Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen und wurden dafür zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt. Der Schuldspruch gegen einen Anwalt hielt in Bezug auf den schweren Betrug. Den Teil, der eine falsche Beweisaussage in einem Zivilverfahren betraf, hob der OGH auf und wies an das Erstgericht zurück. Darüber wird nun erneut im Landesgericht Wels verhandelt werden.
Um die Strafhöhe für die übrigen vier Angeklagten geht es am Montag in Linz: Das Erstgericht befand die Maklerin des schweren Betrugs, der Untreue und der falschen Beweisaussage für schuldig. Sie wurde zu 24 Monaten, davon 16 bedingt, verurteilt. Die beiden Immobilienentwickler fassten 36 Monate, davon 24 bedingt bzw. 24 Monate (davon 16 bedingt) wegen schweren Betrugs aus. Eine Anwältin wurde ebenfalls wegen schweren Betrugs zu 18 Monaten, davon zwölf bedingt, verurteilt. Das Immobilienunternehmen wurde als Verband zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.