OGH-Entscheidung

Klage gegen Temelin gescheitert

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Laut Höchstgericht ist eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber nicht möglich.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Bemühungen des Landes Oberösterreich, juristisch gegen den Betrieb des grenznahen tschechischen Atomkraftwerks Temelín vorzugehen, ein Ende bereitet, berichtet "Die Presse" (Donnerstag). Eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber ČEZ ist demnach nicht möglich - obwohl ein Stresstest der EU-Kommission erst kürzlich erhebliche Sicherheitsmängel unter anderem im AKW Temelín aufgezeigt hat. Das Höchstgericht hat laut der Zeitung damit die abschlägigen Entscheidungen des Landes- und des Oberlandesgerichts Linz bestätigt.

Oberösterreich hatte als Eigentümer einer Liegenschaft an der Grenze ČEZ auf Unterlassung geklagt, soweit der Betrieb die Sicherheit der Anrainer durch ionisierende Strahlung gefährdete. ČEZ konnte sich jedoch auf eine tschechische Betriebsbewilligung stützen; wie schon der Gerichtshof der EU entschieden hat, wäre es diskriminierend, diese Bewilligung nicht anzuerkennen.

Eine vorbeugende Unterlassungsklage wäre nur möglich, wenn die Gesundheit der Bevölkerung ernstlich und unmittelbar bedroht wäre. Nach Anpassungen der Sicherheitstechnik und Überprüfungen durch nationale Behörden und die EU steht laut "Presse" für den OGH aber fest, dass die Anlage den EU-Sicherheitsstandards entspricht (der Stresstest wurde im Verfahren nicht berücksichtigt). Soweit eine Gefährlichkeit vom AKW ausgehe, müsse sie „im Sinn eines – niemals gänzlich zu vermeidenden – Restrisikos hingenommen werden“.

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