Prozess in Steyr

Kremsmünster: Priester gab Missbrauch zu

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Internatsleiter Alfred M. (79) wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht.

Im Landesgericht Steyr hat am Montag der Missbrauchs-Prozess gegen einen laisierten Ordensmann des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 79-jährigen ehemaligen Konviktsdirektor sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler sowie den Besitz einer nicht registrierten Pumpgun vor. Der Angeklagte zeigte sich weitgehend geständig, sein Verteidiger sieht die Taten aber als verjährt an. Mit einem Urteil wird am Mittwoch gerechnet.

15 Jahre Haft drohen

Dem ehemaligen Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu 15 Jahre Haft. Auf einen Stock gestützt ging der 79-Jährige zu seinem Platz vor dem Richterpult. Er blieb zwar der Presse gegenüber schweigsam, versteckte sein Gesicht aber nicht und ließ das Blitzlichtgewitter, das ihn im Verhandlungssaal erwartete sowie den Vortrag der Staatsanwältin, mit stoische Miene über sich ergehen. Auf Fragen des Vorsitzenden antwortete er ruhig und mit klarer Stimme. Er bat lediglich darum, laut zu sprechen, denn er höre schlecht.

24 Opfer - Taten verjährt
Die Anklage wirft dem Mann vor, von September 1973 bis Juni 1993 an 15 Zöglingen "sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität" vorgenommen zu haben. Hinzu kommen weitere neun, die laut Staatsanwaltschaft Opfer gewalttätiger Übergriffe wie Ohrfeigen, Tritte, "Stereowatschen", Schläge mit einer Ochsenpeitsche oder das „Vogelfrei“-Erklären einzelner Schüler gewesen seien. Der Verteidiger kündigte zu Prozessbeginn an, dass sich sein Mandant geständig verantworten und bei den Opfern entschuldigen werde. "Aber so schlimm diese Taten gewesen sein mögen, die Frage ist, ob er von einem Strafgericht noch verurteilt werden kann." In dem Prozess dürfte es daher vor allem um die Möglichkeit der Verjährung gehen.

Neun ehemalige Zöglinge schlossen sich dem Verfahren mit Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 50.000 bis 550.000 Euro an. "Bei vielen der von mir Vertretenen ist das Leben völlig anders verlaufen, als sie es sich vorgestellt haben", sagte ein Opferanwalt. Ihr Mandant kämpfe bis heute mit Selbstmordgedanken, so eine andere Privatbeteiligten-Vertreterin. Für die Verteidigung sind die Ansprüche aber unzulässig, weil sie nach dem Amtshaftungsgesetz gegen die Republik zu erheben gewesen wären und zudem verjährt seien.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Um die Privatsphäre der Opfer zu schützen, schloss der Richter nach weniger als einer Stunde die Öffentlichkeit aus. Voraussichtlich wird sie erst zu den Plädoyers wieder zugelassen. Am ersten Prozesstag sagten zwei mutmaßliche Opfer sowie der Abt des Stiftes als Zeugen aus. Dann sah sich das Gericht die Videos der Einvernahmen aus dem Ermittlungsverfahren an. Am Dienstag soll die psychiatrische Sachverständige Heidi Kastner gehört werden, teilte das Gericht Montagnachmittag mit. Hier geht es vor allem um die Frage, ob oder welche Folgeschäden bei den ehemaligen Schülern durch den Missbrauch zurückgeblieben seien. Dann werden erneut Opfer befragt und Videos der kontradiktorischen Einvernehmen abgespielt.
 

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