Duo drohen bis zu 15 Jahre Haft

Mörder raubte bei Freigang mit Komplizen Supermarkt aus

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Der 51-Jährige soll seinen Komplizen zum Überfall auf einen Lebensmitteldiskonter angestiftet haben. Nun drohen den beiden bis zu 15 Jahre Haft.

Ein wegen Mordes Verurteilter dürfte seinen Freigang aus der Justizanstalt Stein im September 2021 genutzt haben, um mit einem jüngeren Komplizen einen Lebensmitteldiskonter in Stadl-Paura (Bezirk Wels-Land) zu überfallen. Der 51-Jährige soll den 22-Jährigen eingewiesen und im Fluchtauto gewartet haben. Er musste sich am Montag wegen Anstiftung zum schweren Raub vor dem Landesgericht Wels verantworten, der Komplize wegen schweren Raubes.

Der mittlerweile 23-Jährige soll den Überfall auf Anweisung und Anleitung des 51-jährigen Freigängers begangen haben. So stellt es der Jüngere dar und davon geht auch die Staatsanwaltschaft aus. Der mutmaßliche Bestimmungstäter leugnet das. Beide Angeklagte sind der Justiz nicht unbekannt: Der Jüngere hat sechs einschlägige Vorstrafen, das Strafregister des Älteren weist zehn Einträge auf, u.a. wegen Mordes: Er hatte 2006 einen Wirt aus Lambach mit einem Sesselbein totgeprügelt und dafür 20 Jahre ausgefasst.

Der ausführende Täter sei am Abend des 30. September maskiert und mit einer Gaspistole in den Lebensmitteldiskonter in Stadl-Paura gegangen, schilderte der Staatsanwalt. Er habe den Mitarbeiter an der Kasse mit einer Gaspistole bedroht und Geld gefordert. Anschließend habe er die Vorgesetzte des Kassiers gezwungen, ihm noch Geld aus dem Tresor zu geben. Dann flüchtete er mit gut 7.000 Euro Beute. Draußen soll der 51-Jährige im Auto gewartet haben.

Komplize geständig

Der 23-Jährige bekannte sich weitgehend schuldig. Er schilderte, dass er mit dem Freigänger befreundet sei und man ab und zu gemeinsam etwas unternommen habe. Am Tattag habe er den anderen zu einem Waffengeschäft gefahren, wo dieser eine Gaspistole und eine 50er-Packung Munition gekauft habe. Später sei man zu dem Diskonter gefahren. Dort habe der Ältere ihm angeschafft, den Überfall zu begehen. Er habe ihm auch erklärt, wo der Hinterausgang sei, den er als Fluchtweg benutzen sollte. "Ich war da noch nie drinnen." Er habe sich aus Angst vor seinem Bekannten nicht getraut "Nein" zu sagen.

Der ehemalige Freigänger - sein Entlassungsvollzug wurde mittlerweile widerrufen - sagte hingegen, sein jüngerer Freund habe sich eine Gaspistole kaufen wollen und er sei mitgegangen. Als sie bei dem Lebensmittelmarkt waren, sei er im Wagen sitzengeblieben. Er will mit dem Überfall nichts zu tun gehabt haben. Er glaubt, der andere wolle ihn "eintunken, weil ich ihn verraten haben" - er meint damit, dass er der Polizei die Telefonnummer seines Komplizen gegeben habe, als diese nach ihm fahndete.

Im Lauf des Tages standen weitere Zeugeneinvernahmen am Programm. Ein Urteil des Schöffengerichts noch am Montag ist möglich, aber nicht sicher. Den beiden Angeklagten drohen jeweils bis zu 15 Jahre Haft. 

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