Anklage

Polizist soll Fußgänger verprügelt haben

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Sein mutmaßliches Opfer steht ebenfalls vor Gericht und ist angeklagt.

Ein 46-jähriger Polizeibeamter, der im Dienst einen 19-jährigen Mann verprügelt haben soll, hat sich in einem Einzelrichterprozess am Mittwoch im Landesgericht Steyr in Oberösterreich verantworten müssen. Sein mutmaßliches Opfer war ebenfalls angeklagt.

Der Vorfall ereignete sich am 25. Juni vergangenen Jahres gegen 1.00 Uhr in Asten im Bezirk Linz-Land. Zwei Polizisten einer Zivilstreife waren im Observierungseinsatz gegen eine Einbrecherbande. Bei der Fahrt gerieten sie an einen auf der Fahrbahn befindlichen betrunkenen Fußgänger und blieben stehen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung.

Dem Polizisten wird vorgeworfen, den 19-Jährigen zu Boden gerissen und gegen den Kopf getreten zu haben. Als ein Zeuge dabei mit einem Mobiltelefon Aufnahmen machte, soll er diesem unter Androhung der sonstigen Festnahme das Handy abgenommen und die Aufnahmen gelöscht haben. Die Anklage von Staatsanwalt Georg Kasinger lautet auf Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Beweismittelunterdrückung. Der Beamte, der sich nicht von einem Anwalt vertreten ließ, leugnete dies.

Im Prozess erklärte er, der junge Mann sei festgenommen worden, nachdem er tätlich auf die Polizisten und das Dienstauto losgegangen sei und sich die Beamten zwar deklariert, allerdings nicht ausgewiesen hätten. Er schloss nicht aus, dass die Verletzungen bei der Festnahme erfolgt sein könnten, weil sich der 19-Jährige massiv gewehrt habe. Die Aufnahmen seien gelöscht worden, weil er nicht gewollt habe, dass das zivile Polizeiauto durch eine Veröffentlichung kurze Zeit später im Internet enttarnt werde.

Der junge Mann, der nach dem Vorfall Rissquetschwunden, Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung hatte und in psychologischer Betreuung war, musste sich wegen Verdachts der versuchten Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Er und sein Verteidiger Thomas Gratzl wiesen das zurück. Der 19-Jährige berief sich auf Erinnerungslücken. Aber er wüsste nicht, warum er gegen Polizisten tätlich sein sollte. Allerdings hat er schon einmal wegen eines Aggressionsdeliktes mit der Justiz zu tun gehabt. Außerdem waren bei ihm im Zusammenhang mit dem Vorfall ein Alko- und ein Drogentest positiv.

Richter Christoph Mayer lud für die Verhandlung etliche Zeugen. Außerdem soll ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen zu den Verletzungen des 19-Jährigen erörtert werden. Ein Urteil war noch am Mittwoch geplant.

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