Die Beschuldigten sollen verseuchtes Blutplasma nach China und Indien verkauft haben, sie bekamen bedingte Haftstrafen.
Mit bedingten Haftstrafen ist am Donnerstag der Prozess um den Handel mit Hepatitis-verseuchtem Blutplasma in Linz zu Ende gegangen. Der 65-jährige Hauptangeklagte, der dieses als Geschäftsführer einer Firma aus Simbabwe nach Indien und China verkauft haben soll, erhielt 24 Monate. Seine ehemalige Prokuristin, die heute 83 Jahre alt ist, bekam 22 Monate. Mildernd wurde berücksichtigt, dass sich die beiden überraschend zu einem Geständnis entschieden und einen drohenden Mega-Prozess so erheblich abkürzten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Skandal war bereits vor zwölf Jahren aufgeflogen. Staatsanwalt Dietmar Gutmayer rechtfertigte den späten Prozessbeginn mit der Komplexität und dem Umfang des Falls - der Akt umfasst 20.000 Seiten - sowie mangelnden Personalressourcen.
Die Firma des heute 65-jährigen Hauptangeklagten habe Blutplasma in Simbabwe eingekauft, das lediglich für diagnostische, nicht aber für therapeutische Zwecke geeignet gewesen sei, führte er in seinem einstündigen Anklagevortrag aus. Dessen ungeachtet hätte der vorbestrafte Biochemiker 21.000 Fläschchen nach Indien sowie weitere nach China bzw. Hongkong weiterverkauft. Dort seien sie zwischen 1993 und 1996 an Apotheken und Spitäler ausgeliefert worden. Die Spendernamen habe man teilweise manipuliert. Erst nach dem Konkurs der Firma 1996 sei die Affäre aufgeflogen.
Plasma war mit Hepatits B verseucht
Gutachten hätten eine
teilweise Verseuchung des Plasmas mit Hepatitis B bestätigt, so Gutmayer
weiter. Eine Kontamination mit HIV und Hepatitis C werde zwar vermutet, habe
aber bisher nicht nachgewiesen werden können, denn: Es gebe in Indien keine
Dokumentation, Verstorbene würden kurz nach ihren Tod verbrannt, erklärte
der Staatsanwalt. Ein "Stern"-Journalist, der vor Jahren in Indien
recherchiert hatte, berichtete in seinem Artikel allerdings von 47.000 teils
schwer erkrankten Opfern.
Beschuldigte legten Geständnis ab
Ursprünglich waren zwei
Verhandlungstage für die Einvernahme der Angeklagten vorgesehen. Dann sollte
entschieden werden, welche Zeugen aus dem Ausland geladen werden. Ein
Monsterprozess wurde befürchtet. Wollten die Beschuldigten zunächst gar
nichts sagen, entschieden sie sich dann überraschend doch anders. Beide
legten ein Geständnis ab. Sie hätten die wahre Herkunft des Plasmas mittels
falscher Etikettierung und Fälschung von Geschäftsunterlagen verschleiert,
gaben sie zu. Damit kürzten sie den Prozess erheblich ab.
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.